Standesamt für Oldenburg in Holstein
Das Standesamt Oldenburg in Holstein ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Oldenburg in Holstein spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Oldenburg in Holstein
Oldenburg in Holstein ist eine charmante Kleinstadt im Bundesland Schleswig-Holstein, gelegen in der Nähe der Ostsee. Mit einer reichen Geschichte, die bis in die frühslawische Besiedlungszeit zurückreicht, bietet der Ort historisch interessierten Besuchern viele Sehenswürdigkeiten. Besonders hervorzuheben sind die Wallanlage der ehemaligen slawischen Siedlung Starigard sowie das Oldenburger Wallmuseum. Die Stadt verfügt zudem über eine gut erhaltene, bezaubernde Altstadt mit traditionellen Backsteinhäusern und engen Gassen, die zum Flanieren einladen. Dank ihrer Lage bietet Oldenburg in Holstein auch wunderbare Möglichkeiten für Naturliebhaber, die die reizvolle Küstenlandschaft und zahlreiche Wander- und Radwege erkunden möchten. Zudem finden das ganze Jahr über diverse kulturelle Veranstaltungen und Märkte statt, welche die Stadt lebendig und vielseitig machen. Oldenburg in Holstein ist ein Ort, der reich an Kultur und Geschichte ist und gleichzeitig Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten in der wunderschönen schleswig-holsteinischen Landschaft bietet.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Oldenburg in Holstein
Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Einwohner
9922 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Oldenburg in Holstein
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Oldenburg in Holstein
Standesamt Stadtverwaltung Oldenburg in Holstein
Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
E-Mail: vanessa.kliese@stadt-oldenburg.landsh.de
Telefon: 04361 4980
Fax: (0 43 61) 49 82 21 07
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Personenstandsurkunden vom Standesamt Oldenburg in Holstein
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Oldenburg in Holstein benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:
Hauptaufgaben des Standesamts Oldenburg in Holstein
Das Standesamt Oldenburg in Holstein ist eine Behörde, die wichtige Personenstandsdaten wie Eheschließungen beurkundet und registriert. Es ist somit eine erste Adresse für die Bevölkerung in zahlreichen Situationen.
Eine der wesentlichen Aufgaben des Standesamts ist die Organisation von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die juristischen Details der Ehe besprochen, sondern auch die Trauung selbst organisiert. Das Standesamt Oldenburg in Holstein bietet hierfür viele Alternativen an, von gewöhnlichen Trauungszeremonien im Amt bis hin zu speziellen Plätzen innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Oldenburg in Holstein ist ebenso verantwortlich für die Eintragung von Lebensanfängen und Lebensenden. Jede Geburtsmeldung muss innerhalb einer festgelegten Frist angemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtszeugnisse ausstellt. Ähnlich wird bei Todesfällen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbeurkunden ausstellt und die Eintragungen im Todesregister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Oldenburg in Holstein auch die erste Anlaufstelle, um amtliche Bescheinigungen zu beantragen. Dazu zählen Urkunden über Geburt, Heirat und Tod. Diese Dokumente sind oft notwendig für rechtliche Vorgänge wie Eheschließungen im Ausland oder weitere amtliche Bescheinigungen.
Zusätzlich zu diesen Grundfunktionen bietet das Standesamt auch Leistungen wie die Beurkundung von Adoptionen an. Solche Änderungen sind notwendig, um die persönlichen und juristischen Informationen der Bürger auf dem neuesten Stand zu halten.
Schließlich spielt das Standesamt Oldenburg in Holstein eine entscheidende Rolle bei der Archivierung und Pflege von Personenstandsregistern, die wichtige rechtliche und geschichtliche Signifikanz für die Stadt und ihre Bürger haben. Die detailgenaue Archivierung und gewissenhafte Lagerung dieser Register garantiert die Zugänglichkeit persönlicher Informationen.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Oldenburg in Holstein
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Oldenburg in Holstein beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Oldenburg in Holstein einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Oldenburg in Holstein beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Oldenburg in Holstein persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Oldenburg in Holstein können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Oldenburg in Holstein einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.