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Standesamt für Ginsheim-Gustavsburg

Das Standesamt Ginsheim-Gustavsburg ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Ginsheim-Gustavsburg spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg

Ginsheim-Gustavsburg ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Groß-Gerau. Sie liegt am nördlichen Ufer des Mains und des Rheins und ist durch ihre Nähe zur Stadt Mainz geprägt. Die Stadt besteht aus den zwei Ortsteilen Ginsheim und Gustavsburg, die 1930 und 1936 nach einer Verwaltungsreform zusammengeschlossen wurden. Gustavsburg ist bekannt für das Hochheimer Schloss, das als Wahrzeichen der Stadt gilt, und beherbergt zudem große Industrie- und Gewerbebetriebe. Ginsheim hingegen besitzt einen eher dörflichen Charakter mit traditionellen Fachwerkhäusern und idyllischen Landschaften. Naturfreunde schätzen das Naturschutzgebiet Kühkopf-Knoblochsaue, das in der Umgebung liegt. Zudem spielt die Schifffahrt eine historische und gegenwärtige Rolle in der Region, was sich unter anderem im örtlichen Schiffsmuseum widerspiegelt. Ginsheim-Gustavsburg bietet eine interessante Mischung aus Industrie, Kulturerbe und Natur, die sowohl Bewohnern als auch Besuchern vielfältige Freizeitmöglichkeiten bietet.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Gemeindevorstand der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg
Dr.-Herrmann-Straße 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg

Bundesland
Hessen

Kreis
Groß-Gerau

Einwohner
16.960 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Ginsheim-Gustavsburg

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Ginsheim-Gustavsburg

Standesamt Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Dr.-Herrmann-Straße 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg

E-Mail: standesamt@gigu.de
Telefon: 06134 5850
Fax: (0 61 34) 58 54 04

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: gigu.de/

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ginsheim-Gustavsburg

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Ginsheim-Gustavsburg benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Funktionen des Standesamts Ginsheim-Gustavsburg

Das Standesamt Ginsheim-Gustavsburg ist eine Behörde, die wesentliche Personenstandsdaten wie Todesfälle registriert und verifiziert. Es ist somit eine wichtige Anlaufstelle für die Bevölkerung in verschiedenen Lebenslagen.

Eine der zentralen Funktionen des Standesamts ist die Verwaltung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ehe bearbeitet, sondern auch die Trauung selbst ausgerichtet. Das Standesamt Ginsheim-Gustavsburg bietet hierfür viele Alternativen an, von klassischen Trauungen im Amt bis hin zu einzigartigen Stätten innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Ginsheim-Gustavsburg ist weiterhin verantwortlich für die Dokumentation von Geburten und Todesfällen. Jede Neugeburt muss binnen einer vorgegebenen Zeitspanne dokumentiert werden, wobei das Standesamt die Geburtszeugnisse ausstellt. Ähnlich wird bei Todeseinträgen verfahren, bei denen das Standesamt die Todesbescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Ablebensregister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Ginsheim-Gustavsburg auch die erste Anlaufstelle, um amtliche Bescheinigungen zu erhalten. Dazu zählen Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft wichtig für rechtliche Vorgänge wie Erbschaftsangelegenheiten oder weitere offizielle Papiere.

Zusätzlich zu diesen Hauptaufgaben bietet das Standesamt auch Optionen wie die Dokumentation von Staatsangehörigkeitsänderungen an. Solche Änderungen sind wichtig, um die rechtlichen Daten und persönlichen Informationen der Bürger zu pflegen.

Schließlich spielt das Standesamt Ginsheim-Gustavsburg eine zentrale Rolle bei der Aufbewahrung und Verwaltung von Personenstandsregistern, die bedeutende historische und gesetzliche Relevanz für die Stadt und ihre Bürger haben. Die akribische Dokumentation und sichere Verwaltung dieser Register gewährleistet den Zugriff auf wichtige persönliche Daten.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Ginsheim-Gustavsburg einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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