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Standesamt-Verzeichnis Online

Standesamt für Oldenburg (Oldenburg)

Das Standesamt Oldenburg (Oldenburg) ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Oldenburg (Oldenburg) spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Oldenburg (Oldenburg)

Oldenburg (Oldenburg) ist eine Stadt im Nordwesten Deutschlands, in Niedersachsen gelegen, und gilt als kulturelles und wirtschaftliches Zentrum der Region Weser-Ems. Mit rund 170.000 Einwohnern ist Oldenburg nach Hannover, Braunschweig und Osnabrück die viertgrößte Stadt des Bundeslandes. Die Stadt kann auf eine lange Geschichte zurückblicken, die bis in das frühe Mittelalter reicht. Besonders hervorzuheben ist ihre Rolle als Residenzstadt des Großherzogtums Oldenburg im 19. Jahrhundert, was noch heute im Stadtbild durch prächtige historische Bauten wie das Oldenburger Schloss und das Schlossgarten erkennbar ist. Zudem bildet Oldenburg mit seinen zahlreichen Bildungseinrichtungen, wie der Carl von Ossietzky Universität, einen wichtigen Wissenschaftsstandort. Kulturell besticht die Stadt mit einem vielfältigen Angebot an Theatern, Museen und Festivals. Bundestagsabgeordnete und Landespolitiker haben hier ihre Wurzeln, was Oldenburg auch zu einem politischen Dreh- und Angelpunkt in der Region macht. Die exzellente Infrastruktur mit einem dichten Netz an Bahn- und Straßenverbindungen sowie die Nähe zur Nordseeküste tragen zu ihrer Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort bei.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldenburg)
Markt 20/21
26105 Oldenburg/Oldenburg

Bundesland
Niedersachsen

Kreis

Einwohner

Zuständiges Standesamt für Oldenburg (Oldenburg)

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Oldenburg (Oldenburg)

Standesamt Standesamt Oldenburg
Pferdemarkt 12
26121 Oldenburg

E-Mail: standesamt@stadt-oldenburg.de
Telefon: 0441 2354444
Fax: (04 41) 2 35 27 38

Montag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00, 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: oldenburg.de/standesamt

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oldenburg (Oldenburg)

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Oldenburg (Oldenburg) benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Tätigkeiten des Standesamts Oldenburg (Oldenburg)

Das Standesamt Oldenburg (Oldenburg) ist eine Behörde, die wichtige Personenstandsdaten wie Eheschließungen aufzeichnet und verwaltet. Es ist somit eine zentrale Anlaufstelle für Einwohner in unterschiedlichsten Lebensphasen.

Eine der primären Verantwortlichkeiten des Standesamts ist die Organisation von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Aspekte der Ehe abgehandelt, sondern auch die Eheschließung selbst ausgerichtet. Das Standesamt Oldenburg (Oldenburg) bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an, von einfachen Zeremonien im Amt bis hin zu reizvollen Locations innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Oldenburg (Oldenburg) ist zusätzlich verantwortlich für die Eintragung von Todesfällen und Geburten. Jede Kindsgeburt muss in einer bestimmten Zeit angemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsdokumente ausstellt. Ähnlich wird bei Todesfällen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbebescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Sterberegister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Oldenburg (Oldenburg) auch die erste Adresse, um wichtige Dokumente zu anfordern. Dazu zählen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft unentbehrlich für rechtliche Vorgänge wie gesetzliche Prozesse oder andere offizielle Dokumente.

Zusätzlich zu diesen Hauptaufgaben bietet das Standesamt auch Optionen wie die Dokumentation von Staatsangehörigkeitsänderungen an. Solche Änderungen sind erforderlich, um die persönlichen und rechtlichen Daten der Bürger auf dem neuesten Stand zu halten.

Schließlich spielt das Standesamt Oldenburg (Oldenburg) eine wichtige Rolle bei der Archivierung und Pflege von Personenstandsregistern, die bedeutende historische und gesetzliche Relevanz für die Stadt und ihre Bürger haben. Die präzise Erfassung und gewissenhafte Lagerung dieser Register gewährleistet den Zugriff auf wichtige persönliche Daten.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Oldenburg (Oldenburg) beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Oldenburg (Oldenburg) persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Oldenburg (Oldenburg) können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Oldenburg (Oldenburg) einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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