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Standesamt für Gallmersgarten

Das Standesamt Gallmersgarten ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Gallmersgarten spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Gallmersgarten

Gallmersgarten ist eine malerische Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Bayern, Deutschland. Sie liegt idyllisch eingebettet in die sanften Hügel und weitläufigen Felder der Region und zählt zu den charmanten, ländlichen Ortschaften, die den Reiz Frankens ausmachen. Der Ort ist geprägt von seiner historischen Architektur, die seinen dörflichen Charakter unterstreicht, sowie von der nahen Verbundenheit zur Natur.

Gallmersgarten, erstmals urkundlich im 13. Jahrhundert erwähnt, bewahrt eine lange Geschichte, die sich in den liebevoll restaurierten Fachwerkhäusern und der altehrwürdigen Kirche widerspiegelt. Trotz seiner geringen Größe bietet die Gemeinde eine Reihe von Freizeitmöglichkeiten wie Wander- und Radwege durch die umliegende Landschaft, die besonders im Sommer viele Besucher anzieht. Durch die gute Anbindung an die Städte Rothenburg ob der Tauber und Neustadt an der Aisch ist Gallmersgarten zudem ein attraktiver Standort für Ruhesuchende, die dennoch die Nähe zu städtischer Infrastruktur schätzen.

Vereine und gemeinschaftliche Aktivitäten spielen in Gallmersgarten eine zentrale Rolle und stärken den sozialen Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft. Traditionsfeste und kulturelle Veranstaltungen sind fester Bestandteil des jährlichen Veranstaltungskalenders und tragen zur Lebendigkeit des Ortes bei. Gallmersgarten ist somit nicht nur ein Ort mit historischem Charme, sondern auch ein lebendiger und traditionell verwurzelter Teil der fränkischen Heimat.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim
Rathausplatz 1
91593 Burgbernheim

Bundesland
Bayern

Kreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Einwohner
783 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Gallmersgarten

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Gallmersgarten

Standesamt Stadt Burgbernheim
Rathauspl. 1
91593 Burgbernheim

E-Mail: standesamt@burgbernheim.de
Telefon: 09843 3090
Fax:

Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00, 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: burgbernheim.de/

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gallmersgarten

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Gallmersgarten benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Funktionen des Standesamts Gallmersgarten

Das Standesamt Gallmersgarten ist eine staatliche Einrichtung, die zentrale Personenstandsdaten wie Partnerschaften erfasst und dokumentiert. Es ist somit eine zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger in diversen Angelegenheiten.

Eine der primären Verantwortlichkeiten des Standesamts ist die Durchführung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die gesetzlichen Voraussetzungen der Ehe besprochen, sondern auch die Trauung selbst gestaltet. Das Standesamt Gallmersgarten bietet hierfür unterschiedliche Möglichkeiten an, von klassischen Trauungen im Amt bis hin zu besonderen Orten innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Gallmersgarten ist außerdem verantwortlich für die Erfassung von Geburten und Todesfällen. Jede Geburt muss innerhalb vorgeschriebener Termine angemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsbescheinigungen ausstellt. Ähnlich wird bei Todeseinträgen verfahren, bei denen das Standesamt die Todesbescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Verstorbenenregister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Gallmersgarten auch die zentrale Anlaufstelle, um Personenstandsurkunden zu anfordern. Dazu zählen Dokumente für Geburt, Eheschließung und Ableben. Diese Dokumente sind oft unentbehrlich für rechtliche Vorgänge wie offizielle Verfahren oder weitere offizielle Papiere.

Zusätzlich zu diesen Grundfunktionen bietet das Standesamt auch Dienstleistungen wie die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen an. Solche Änderungen sind erforderlich, um die persönlichen und juristischen Informationen der Bürger fortlaufend zu erneuern.

Schließlich spielt das Standesamt Gallmersgarten eine bedeutende Funktion bei der Erfassung und Instandhaltung von Personenstandsregistern, die historische und rechtliche Bedeutung für die Stadt und ihre Bürger haben. Die akribische Dokumentation und verlässliche Bewahrung dieser Register gewährleistet den Zugriff auf wichtige persönliche Daten.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Gallmersgarten beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Gallmersgarten persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Gallmersgarten können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Gallmersgarten einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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