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Standesamt für Garmisch-Partenkirchen

Das Standesamt Garmisch-Partenkirchen ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Garmisch-Partenkirchen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Garmisch-Partenkirchen

Garmisch-Partenkirchen ist ein malerischer Markt im Süden Bayerns, berühmt für seine beeindruckende alpine Landschaft und das reichhaltige kulturelle Erbe. Ursprünglich zwei separate Orte, Garmisch und Partenkirchen, wurde die Gemeinde 1935 vereint, um die Olympischen Winterspiele 1936 auszurichten. Heute zieht Garmisch-Partenkirchen ganzjährig Besucher mit seinen vielfältigen Freizeitangeboten an, darunter Skifahren, Wandern und Klettern. Die Zugspitze, der höchste Berg Deutschlands, erhebt sich majestätisch in der Nähe und bietet atemberaubende Ausblicke und erstklassige Wintersportmöglichkeiten. Historische Sehenswürdigkeiten wie die Ludwigstraße in Partenkirchen und traditionelle bayerische Feste verleihen dem Ort zusätzlichen Charme. Die heilklimatische Kurstadt ist auch für ihre zahlreichen Wellnessangebote bekannt, die Erholung und Entspannung inmitten unberührter Natur versprechen.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Markt Garmisch-Partenkirchen
Postfach 1651
82456 Garmisch-Partenkirchen

Bundesland
Bayern

Kreis
Garmisch-Partenkirchen

Einwohner
27.482 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Garmisch-Partenkirchen

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Garmisch-Partenkirchen

Standesamt Rathaus Markt Garmisch-Partenkirchen
Rathauspl. 1
82467 Garmisch-Partenkirchen

E-Mail: standesamt@gapa.de
Telefon: 08821 9103030
Fax: (0 88 21) 9 10 30 02

Montag: 08:00 – 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 13:00, 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: buergerservice.gapa.de/de/rathaus/rathaus

Personenstandsurkunden vom Standesamt Garmisch-Partenkirchen

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Garmisch-Partenkirchen benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Funktionen des Standesamts Garmisch-Partenkirchen

Das Standesamt Garmisch-Partenkirchen ist eine Amtsstelle, die wichtige Personenstandsdaten wie Geburten dokumentiert und beurkundet. Es ist somit eine zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Lebenslagen.

Eine der zentralen Funktionen des Standesamts ist die Verwaltung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die gesetzlichen Voraussetzungen der Ehe geklärt, sondern auch die Heirat selbst ausgerichtet. Das Standesamt Garmisch-Partenkirchen bietet hierfür viele Alternativen an, von einfachen Zeremonien im Amt bis hin zu außergewöhnlichen Lokalitäten innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Garmisch-Partenkirchen ist außerdem verantwortlich für die Eintragung von Lebensanfängen und Lebensenden. Jede Kindsgeburt muss innerhalb vorgeschriebener Termine angemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsurkunden ausstellt. Ähnlich wird bei Todeseinträgen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbenachweise ausstellt und die Eintragungen im Verstorbenenregister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Garmisch-Partenkirchen auch die zentrale Anlaufstelle, um Personenstandsurkunden zu erhalten. Dazu zählen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft essentiell für rechtliche Vorgänge wie gesetzliche Prozesse oder sonstige offizielle Unterlagen.

Zusätzlich zu diesen Basisaufgaben bietet das Standesamt auch Dienstleistungen wie die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen an. Solche Änderungen sind erforderlich, um die persönlichen und juristischen Informationen der Bürger aktuell zu halten.

Schließlich spielt das Standesamt Garmisch-Partenkirchen eine bedeutende Funktion bei der Erfassung und Instandhaltung von Personenstandsregistern, die bedeutende historische und gesetzliche Relevanz für die Stadt und ihre Bürger haben. Die genaue Dokumentation und zuverlässige Speicherung dieser Register sichert den rechtlichen Schutz.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Garmisch-Partenkirchen einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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