Standesamt für Hirten
Das Standesamt Hirten ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Hirten spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Hirten
Hirten ist eine kleine Gemeinde in Rheinland-Pfalz, eingebettet in die malerische Landschaft der Eifel. Mit knapp 300 Einwohnern ist der Ortsteil Teil der Verbandsgemeinde Vordereifel im Landkreis Mayen-Koblenz. Die ländliche Idylle, umgeben von Wäldern und Feldern, bietet ihren Bewohnern eine ruhige Lebensumgebung. Die Region ist bekannt für ihre zahlreichen Wandermöglichkeiten und kulturellen Sehenswürdigkeiten, darunter historische Burgen und gut erhaltene Fachwerkhäuser. Durch die Nähe zur Mosel und den Vulkanpark bietet Hirten seinen Besuchern eine Vielzahl an Freizeitaktivitäten und Möglichkeiten, die naturhistorische Vergangenheit der Eifel zu entdecken. Die verkehrstechnische Anbindung an umliegende Städte wie Mayen und Koblenz sorgt zudem für eine gute Erreichbarkeit und verbindet die ruhige Dorfatmosphäre mit städtischen Annehmlichkeiten.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel
Kelberger Straße 26
56727 Mayen
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Kreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
261 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Hirten
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Hirten
Standesamt Verbandsgemeinde Vordereifel
Kelberger Str. 26
56727 Mayen
E-Mail: standesamt@vordereifel.de
Telefon: 02651 80090
Fax:
Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Web: vordereifel.de/
Personenstandsurkunden vom Standesamt Hirten
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Hirten benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:
Funktionen des Standesamts Hirten
Das Standesamt Hirten ist eine Behörde, die essentielle Personenstandsdaten wie Todesfälle beurkundet und registriert. Es ist somit eine zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger in zahlreichen Situationen.
Eine der zentralen Funktionen des Standesamts ist die Verwaltung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die gesetzlichen Voraussetzungen der Ehe dargelegt, sondern auch die Trauung selbst ausgerichtet. Das Standesamt Hirten bietet hierfür unterschiedliche Möglichkeiten an, von standardisierten Eheschließungen im Amt bis hin zu besonderen Orten innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Hirten ist zusätzlich verantwortlich für die Aufzeichnung von Geburten und Todesfällen. Jede Entbindung muss innerhalb einer festgelegten Frist registriert werden, wobei das Standesamt die Geburtsbescheinigungen ausstellt. Ähnlich wird bei Sterbefällen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbebescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Sterbebuch vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Hirten auch die hauptverantwortliche Institution, um amtliche Bescheinigungen zu erhalten. Dazu zählen Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft erforderlich für rechtliche Vorgänge wie offizielle Verfahren oder sonstige offizielle Unterlagen.
Zusätzlich zu diesen Grundfunktionen bietet das Standesamt auch Services wie die Durchführung von Namensänderungen an. Solche Änderungen sind notwendig, um die persönlichen Angaben und rechtlichen Details der Bürger fortlaufend zu erneuern.
Schließlich spielt das Standesamt Hirten eine Schlüsselrolle bei der Aufbewahrung und Verwaltung von Personenstandsregistern, die wichtige rechtliche und geschichtliche Signifikanz für die Stadt und ihre Bürger haben. Die sorgfältige Aufzeichnung und verlässliche Bewahrung dieser Register trägt zur Rechtssicherheit bei.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Hirten
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Hirten beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Hirten einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Hirten beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Hirten persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Hirten können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Hirten einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.