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Standesamt für Hausen (Wied)

Das Standesamt Hausen (Wied) ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Hausen (Wied) spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Hausen (Wied)

Hausen (Wied) ist eine idyllische Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz. Eingebettet im malerischen Wiedtal, zeichnet sich Hausen durch seine naturnahe Umgebung und die sanften Hügel des Westerwaldes aus. Die Gemeinde gehört der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach an, einem Zusammenschluss mehrerer Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung ihrer Verwaltungsgeschäfte.

Hausen (Wied) bietet seinen Bewohnern und Besuchern eine hohe Lebensqualität, geprägt von einer intakten Natur, die zu vielfältigen Freizeitmöglichkeiten einlädt. Wander- und Radwege in der Umgebung sind ebenso beliebt wie Ausflüge zum nahen Kloster Marienhaus, einem historischen Ort der Stille und Besinnung. Landesweit bekannt ist Hausen durch das traditionell jährlich stattfindende Schützenfest, das das kulturelle Leben der Gemeinde bereichert. Landwirtschaft spielt in Hausen nach wie vor eine wichtige Rolle, wobei der Ort sich auch zunehmend als attraktiver Wohnort für Familien und Pendler entwickelt, die die ruhige Wohnlage und die gute verkehrstechnische Anbindung schätzen.

Als Teil der Region Mittelrhein profitiert Hausen (Wied) von einem vielfältigen kulturellen Erbe sowie der Nähe zu den Städte Bonn und Koblenz, was sowohl für Pendler als auch für Touristen von Vorteil ist. Trotz seiner beschaulichen Größe schafft es Hausen, eine charmante Balance zwischen Tradition und Moderne zu wahren.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach
Westerwaldstraße 32 – 34
56579 Rengsdorf

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Kreis
Neuwied

Einwohner
1903 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Hausen (Wied)

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Hausen (Wied)

Standesamt Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf + Waldbreitbach
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf

E-Mail: standesamt@hausen-wied.de
Telefon: 02634 610
Fax:

Montag: 07:30 – 12:00, 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 12:00, 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 12:00, 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: hausen-wied.de

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hausen (Wied)

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Hausen (Wied) benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Verantwortlichkeiten des Standesamts Hausen (Wied)

Das Standesamt Hausen (Wied) ist eine Amtsstelle, die grundlegende Personenstandsdaten wie Partnerschaften beurkundet und registriert. Es ist somit eine hauptverantwortliche Stelle für Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Lebenslagen.

Eine der primären Verantwortlichkeiten des Standesamts ist die Durchführung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ehe geklärt, sondern auch die Eheschließung selbst ausgerichtet. Das Standesamt Hausen (Wied) bietet hierfür diverse Varianten an, von klassischen Trauungen im Amt bis hin zu besonderen Orten innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Hausen (Wied) ist ebenso verantwortlich für die Erfassung von Neugeborenen und Verstorbenen. Jede Geburt muss innerhalb einer festgelegten Frist registriert werden, wobei das Standesamt die Geburtszeugnisse ausstellt. Ähnlich wird bei Todesfällen verfahren, bei denen das Standesamt die Todesbescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Ablebensregister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Hausen (Wied) auch die wichtigste Kontaktstelle, um offizielle Urkunden zu bekommen. Dazu zählen Urkunden über Geburt, Heirat und Tod. Diese Dokumente sind oft essentiell für rechtliche Vorgänge wie Eheschließungen im Ausland oder sonstige offizielle Unterlagen.

Zusätzlich zu diesen Kernfunktionen bietet das Standesamt auch Dienstleistungen wie die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen an. Solche Änderungen sind wichtig, um die rechtlichen und persönlichen Daten der Bürger zu pflegen.

Schließlich spielt das Standesamt Hausen (Wied) eine wichtige Rolle bei der Archivierung und Pflege von Personenstandsregistern, die hohen historischen und juristischen Wert für die Stadt und ihre Bürger haben. Die sorgfältige Aufzeichnung und verlässliche Bewahrung dieser Register gewährleistet den Zugriff auf wichtige persönliche Daten.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Hausen (Wied) beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Hausen (Wied) persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Hausen (Wied) können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Hausen (Wied) einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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