Standesamt.org

Standesamt-Verzeichnis Online

Standesamt für Oberhonnefeld-Gierend

Das Standesamt Oberhonnefeld-Gierend ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Oberhonnefeld-Gierend spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Oberhonnefeld-Gierend

Oberhonnefeld-Gierend ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach an und liegt malerisch in der Mittelgebirgslandschaft des Westerwaldes. Die Region ist bekannt für ihre idyllischen Wanderwege und die Nähe zum Rhein, was vielfältige Freizeitmöglichkeiten bietet. Oberhonnefeld-Gierend zeichnet sich durch eine harmonische Mischung aus ländlicher Ruhe und modernen Annehmlichkeiten aus. Besonders erwähnenswert ist die gute Verkehrsanbindung durch die nahegelegene Autobahn A3, die eine schnelle Erreichbarkeit der Städte Köln und Frankfurt ermöglicht. Historisch und kulturell Interessierte finden in und um Oberhonnefeld-Gierend zahlreiche Sehenswürdigkeiten, wie alte Fachwerkhäuser und historische Kirchen. Die Gemeinde pflegt ein reges Gemeinschaftsleben mit zahlreichen Vereinen und Veranstaltungen, die das soziale Miteinander stärken.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach
Westerwaldstraße 32 – 34
56579 Rengsdorf

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Kreis
Neuwied

Einwohner
1042 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Oberhonnefeld-Gierend

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Oberhonnefeld-Gierend

Standesamt Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf + Waldbreitbach
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf

E-Mail: standesamt@oberhonnefeld-gierend.de
Telefon: 02634 610
Fax:

Montag: 07:30 – 12:00, 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 12:00, 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 12:00, 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: oberhonnefeld-gierend.de

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberhonnefeld-Gierend

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Oberhonnefeld-Gierend benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Aufgaben des Standesamts Oberhonnefeld-Gierend

Das Standesamt Oberhonnefeld-Gierend ist eine staatliche Einrichtung, die essentielle Personenstandsdaten wie Todesfälle beurkundet und registriert. Es ist somit eine zentrale Institution für Einwohner in zahlreichen Situationen.

Eine der Hauptaufgaben des Standesamts ist die Realisierung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die juristischen Details der Ehe geklärt, sondern auch die Zeremonie selbst durchgeführt. Das Standesamt Oberhonnefeld-Gierend bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an, von traditionellen Heiraten im Amt bis hin zu reizvollen Locations innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Oberhonnefeld-Gierend ist zusätzlich verantwortlich für die Dokumentation von Geburts- und Sterbefällen. Jede Neugeburt muss innerhalb einer festgelegten Frist angemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsurkunden ausstellt. Ähnlich wird bei Versterben verfahren, bei denen das Standesamt die Todesbescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Verstorbenenregister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Oberhonnefeld-Gierend auch die erste Adresse, um wichtige Dokumente zu anfordern. Dazu zählen Urkunden über Geburt, Heirat und Tod. Diese Dokumente sind oft unentbehrlich für rechtliche Vorgänge wie die Beantragung von Pässen oder weitere amtliche Bescheinigungen.

Zusätzlich zu diesen Hauptaufgaben bietet das Standesamt auch Leistungen wie die Beurkundung von Adoptionen an. Solche Änderungen sind wichtig, um die persönlichen Angaben und rechtlichen Details der Bürger aktuell zu halten.

Schließlich spielt das Standesamt Oberhonnefeld-Gierend eine zentrale Rolle bei der Aufbewahrung und Verwaltung von Personenstandsregistern, die bedeutende historische und gesetzliche Relevanz für die Stadt und ihre Bürger haben. Die sorgfältige Aufzeichnung und gewissenhafte Lagerung dieser Register trägt zur Rechtssicherheit bei.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Oberhonnefeld-Gierend beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Oberhonnefeld-Gierend persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Oberhonnefeld-Gierend können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberhonnefeld-Gierend einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

Weitere Standesämter in Rheinland-Pfalz

Wissenswertes zur Geburtsurkunde (Video)