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Standesamt für Rheda-Wiedenbrück

Das Standesamt Rheda-Wiedenbrück ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Rheda-Wiedenbrück spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Rheda-Wiedenbrück

Rheda-Wiedenbrück ist eine charmante Stadt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, gelegen im Kreis Gütersloh. Die Stadt entstand 1970 durch den Zusammenschluss der beiden historischen Städte Rheda und Wiedenbrück. Sie besticht durch ihre reiche Geschichte, die sich in eindrucksvollen Fachwerkhäusern, prächtigen Schlössern und gut erhaltenen Altstädten widerspiegelt. Besonders das Schloss Rheda, ein bedeutendes Wasserschloss aus der Renaissance, und der historische Stadtkern von Wiedenbrück laden Besucher zu einer Reise in die Vergangenheit ein. Rheda-Wiedenbrück ist auch bekannt für seine lebendige Kulturszene, inklusive traditioneller Feste, Konzerte und Märkte. Umgeben von malerischen Landschaften bietet die Stadt zahlreiche Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten wie Wandern und Radfahren. Abgerundet wird das Lebensgefühl in Rheda-Wiedenbrück durch eine dynamische Wirtschaft und eine gute Anbindung an das regionale Verkehrsnetz, was die Stadt zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsort macht.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Stadt Rheda-Wiedenbrück
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Kreis

Einwohner
49.486 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Rheda-Wiedenbrück

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Rheda-Wiedenbrück

Standesamt Standesamt Rheda-Wiedenbrück
Markt 1
33378 Rheda-Wiedenbrück

E-Mail: Standesamt@rh-wd.de
Telefon: 05242 904092
Fax: (0 52 42) 90 40 91

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: rheda-wiedenbrueck.de/leben-in-rheda-wiedenbrueck/heiraten-geburten-sterbefaelle/

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rheda-Wiedenbrück

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Rheda-Wiedenbrück benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Hauptaufgaben des Standesamts Rheda-Wiedenbrück

Das Standesamt Rheda-Wiedenbrück ist eine Behörde, die grundlegende Personenstandsdaten wie Geburten beurkundet und registriert. Es ist somit eine zentrale Anlaufstelle für die Bevölkerung in zahlreichen Situationen.

Eine der wesentlichen Aufgaben des Standesamts ist die Verwaltung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die juristischen Details der Ehe bearbeitet, sondern auch die Trauung selbst durchgeführt. Das Standesamt Rheda-Wiedenbrück bietet hierfür unterschiedliche Möglichkeiten an, von traditionellen Heiraten im Amt bis hin zu speziellen Plätzen innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Rheda-Wiedenbrück ist gleichermaßen verantwortlich für die Registrierung von Todesfällen und Geburten. Jede Kindsgeburt muss zeitnah gemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsurkunden ausstellt. Ähnlich wird bei Todeseinträgen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbeurkunden ausstellt und die Eintragungen im Sterberegister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Rheda-Wiedenbrück auch die zentrale Anlaufstelle, um wichtige Dokumente zu besorgen. Dazu zählen Urkunden über Geburt, Heirat und Tod. Diese Dokumente sind oft essentiell für rechtliche Vorgänge wie die Beantragung von Pässen oder andere offizielle Dokumente.

Zusätzlich zu diesen Kernfunktionen bietet das Standesamt auch Angebote wie die Registrierung von Lebenspartnerschaften an. Solche Änderungen sind wichtig, um die rechtlichen Daten und persönlichen Informationen der Bürger zu aktualisieren.

Schließlich spielt das Standesamt Rheda-Wiedenbrück eine wichtige Rolle bei der Dokumentation und Wartung von Personenstandsregistern, die historische und rechtliche Bedeutung für die Stadt und ihre Bürger haben. Die präzise Erfassung und sichere Aufbewahrung dieser Register garantiert die Zugänglichkeit persönlicher Informationen.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Rheda-Wiedenbrück einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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