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Standesamt für Schloß Holte-Stukenbrock

Das Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock

Schloß Holte-Stukenbrock ist eine charmante Stadt im Bundesland Nordrhein-Westfalen in Deutschland. Sie liegt im Kreis Gütersloh und entstand 1969 durch den Zusammenschluss der beiden Orte Schloß Holte und Stukenbrock. Die Stadt ist besonders bekannt für das Naturschutzgebiet Emsquellen, wo die Ems ihren Ursprung hat. Ein weiteres Highlight ist der Freizeitpark „Safari- und Hollywoodpark Stukenbrock“, der zahlreiche Besucher anzieht. Wirtschaftlich ist die Stadt durch mittelständische Unternehmen geprägt. Historisch bedeutend ist das Schloss Holte im Herzen der Stadt, das sich in Privatbesitz befindet. Zudem bietet Schloß Holte-Stukenbrock vielfältige Freizeitmöglichkeiten, darunter Rad- und Wanderwege sowie zahlreiche Sportvereine, die für ein abwechslungsreiches Freizeitangebot sorgen. Die gute Anbindung durch Autobahnen und öffentliche Verkehrsmittel macht die Stadt zu einem attraktiven Wohnort für Pendler und Familien.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Kreis

Einwohner
27.467 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Schloß Holte-Stukenbrock

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Schloß Holte-Stukenbrock

Standesamt Rathaus Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock

E-Mail: info@stadt-shs.de
Telefon: 05207 89050
Fax: (0 52 07) 8 90 55 41

Montag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: schlossholtestukenbrock.de/

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Schloß Holte-Stukenbrock benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Tätigkeiten des Standesamts Schloß Holte-Stukenbrock

Das Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock ist eine Behörde, die wichtige Personenstandsdaten wie Eheschließungen beurkundet und registriert. Es ist somit eine wichtige Anlaufstelle für Bürger in vielen Lebenssituationen.

Eine der primären Verantwortlichkeiten des Standesamts ist die Abwicklung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ehe bearbeitet, sondern auch die Trauung selbst ausgerichtet. Das Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock bietet hierfür zahlreiche Optionen an, von einfachen Zeremonien im Amt bis hin zu besonderen Orten innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Schloß Holte-Stukenbrock ist außerdem verantwortlich für die Aufzeichnung von Lebensanfängen und Lebensenden. Jede Kindsgeburt muss innerhalb einer festgelegten Frist registriert werden, wobei das Standesamt die Geburtsurkunden ausstellt. Ähnlich wird bei Todesfällen verfahren, bei denen das Standesamt die Todesbescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Ablebensregister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock auch die erste Adresse, um Personenstandsurkunden zu anfordern. Dazu zählen Urkunden über Geburt, Heirat und Tod. Diese Dokumente sind oft unentbehrlich für rechtliche Vorgänge wie die Beantragung von Pässen oder weitere offizielle Papiere.

Zusätzlich zu diesen Hauptaufgaben bietet das Standesamt auch Services wie die Durchführung von Namensänderungen an. Solche Änderungen sind notwendig, um die persönlichen und juristischen Informationen der Bürger auf dem neuesten Stand zu halten.

Schließlich spielt das Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock eine zentrale Rolle bei der Erfassung und Instandhaltung von Personenstandsregistern, die historische und rechtliche Bedeutung für die Stadt und ihre Bürger haben. Die detailgenaue Archivierung und sichere Verwaltung dieser Register stellt sicher, dass die Bürger Zugang zu ihren persönlichen Daten haben.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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