Standesamt für Empfingen
Das Standesamt Empfingen ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Empfingen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Empfingen
Empfingen ist eine charmante Gemeinde im Landkreis Freudenstadt in Baden-Württemberg. Die Gemeinde liegt idyllisch in der Region Nordschwarzwald, geprägt durch ihre naturnahe Umgebung und ländliche Atmosphäre. Empfingen bietet eine harmonische Mischung aus traditioneller schwäbischer Kultur und modernen Annehmlichkeiten. Ein herausragendes Wahrzeichen ist die katholische Pfarrkirche St. Georg, die das Ortsbild prägt. Empfingen hat eine gute Verkehrsanbindung dank der Nähe zur Autobahn A81, die eine schnelle Erreichbarkeit der Städte Stuttgart und Bodensee ermöglicht. Besondere Bedeutung kommt dem Solarpark Empfingen zu, einem der größten Photovoltaikparks Deutschlands, der die nachhaltige Entwicklung der Region unterstreicht. Die Gemeinde zieht sowohl durch ihre landschaftliche Schönheit als auch durch ihre Innovationskraft Bewohner und Besucher gleichermaßen an.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Horb am Neckar
Marktplatz 8
72160 Horb am Neckar
Bundesland
Baden-Württemberg
Kreis
Freudenstadt
Einwohner
4286 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Empfingen
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Empfingen
Standesamt Gemeinde Empfingen
Mühlheimer Str. 2
72186 Empfingen
E-Mail: bianca.briegel@empfingen.de
Telefon: 07485 99880
Fax: (0 74 85) 99 88 30
Montag: 08:00 – 12:15 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:15 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:15 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:15, 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:15 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Web: empfingen.de/
Personenstandsurkunden vom Standesamt Empfingen
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Empfingen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei urkundenservice.online anzufordern:
Hauptaufgaben des Standesamts Empfingen
Das Standesamt Empfingen ist eine öffentliche Institution, die essentielle Personenstandsdaten wie Partnerschaften dokumentiert und beurkundet. Es ist somit eine erste Adresse für Bürgerinnen und Bürger in vielen Lebenssituationen.
Eine der Kernaufgaben des Standesamts ist die Verwaltung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen der Ehe besprochen, sondern auch die Feier selbst durchgeführt. Das Standesamt Empfingen bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an, von gewöhnlichen Trauungszeremonien im Amt bis hin zu einzigartigen Stätten innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Empfingen ist außerdem verantwortlich für die Dokumentation von Neugeborenen und Verstorbenen. Jede Kindsgeburt muss zeitnah gemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsurkunden ausstellt. Ähnlich wird bei Sterbefällen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbeurkunden ausstellt und die Eintragungen im Ablebensregister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Empfingen auch die erste Adresse, um amtliche Bescheinigungen zu besorgen. Dazu zählen Dokumente für Geburt, Eheschließung und Ableben. Diese Dokumente sind oft unentbehrlich für rechtliche Vorgänge wie die Beantragung von Pässen oder andere offizielle Dokumente.
Zusätzlich zu diesen zentralen Dienstleistungen bietet das Standesamt auch Optionen wie die Dokumentation von Staatsangehörigkeitsänderungen an. Solche Änderungen sind erforderlich, um die persönlichen und juristischen Informationen der Bürger auf dem neuesten Stand zu halten.
Schließlich spielt das Standesamt Empfingen eine entscheidende Rolle bei der Archivierung und Pflege von Personenstandsregistern, die historische und rechtliche Bedeutung für die Stadt und ihre Bürger haben. Die präzise Erfassung und zuverlässige Speicherung dieser Register garantiert die Zugänglichkeit persönlicher Informationen.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Empfingen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Empfingen beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Empfingen einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Empfingen beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Empfingen persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Empfingen können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Empfingen einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.