Standesamt für Großrinderfeld
Das Standesamt Großrinderfeld ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Großrinderfeld spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Großrinderfeld
Großrinderfeld ist eine charmante Gemeinde im Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg, gelegen im nördlichen Teil des Bundeslandes. Die Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Großrinderfeld, Ilmspan, Gerchsheim und Schönfeld. Sie zeichnet sich durch ihre idyllische Lage inmitten einer hügeligen Landschaft und Weinbaugebieten aus, die typisch für die Region sind. Großrinderfeld ist geprägt von einer reichen Geschichte, was sich in zahlreichen historischen Gebäuden und Fachwerkhäusern widerspiegelt. Die Kirche St. Michael, mit ihrem barocken Glockenturm, ist ein markantes Wahrzeichen des Ortes. Neben der Landwirtschaft spielt auch das Vereinsleben eine bedeutende Rolle in der Gemeinde, die ein reges kulturelles Miteinander fördert. Dank der Nähe zu Städten wie Tauberbischofsheim und Würzburg bietet Großrinderfeld zudem eine attraktive Wohnlage mit guter Anbindung an urbane Zentren. Tradition und Moderne gehen hier Hand in Hand, was den Ort zu einem lebenswerten und beschaulichen Rückzugsort macht.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Bundesland
Baden-Württemberg
Kreis
Main-Tauber-Kreis
Einwohner
13.513 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Großrinderfeld
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Großrinderfeld
Standesamt Stadt Tauberbischofsheim
Marktpl. 8
97941 Tauberbischofsheim
E-Mail: rathaus@grossrinderfeld.de
Telefon: 09341 8030
Fax: (0 93 49) 9 20 15 17
Montag: 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Personenstandsurkunden vom Standesamt Großrinderfeld
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Großrinderfeld benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei urkundenservice.online anzufordern:
Hauptaufgaben des Standesamts Großrinderfeld
Das Standesamt Großrinderfeld ist eine Behörde, die wichtige Personenstandsdaten wie Eheschließungen dokumentiert und beurkundet. Es ist somit eine hauptverantwortliche Stelle für Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichsten Lebensphasen.
Eine der Kernaufgaben des Standesamts ist die Durchführung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen der Ehe abgehandelt, sondern auch die Heirat selbst realisiert. Das Standesamt Großrinderfeld bietet hierfür viele Alternativen an, von traditionellen Heiraten im Amt bis hin zu speziellen Plätzen innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Großrinderfeld ist weiterhin verantwortlich für die Registrierung von Lebensanfängen und Lebensenden. Jede Kindsgeburt muss innerhalb einer festgelegten Frist dokumentiert werden, wobei das Standesamt die Geburtsbescheinigungen ausstellt. Ähnlich wird bei Sterbefällen verfahren, bei denen das Standesamt die Todesbescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Todesregister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Großrinderfeld auch die erste Adresse, um Personenstandsurkunden zu erhalten. Dazu zählen Dokumente für Geburt, Eheschließung und Ableben. Diese Dokumente sind oft notwendig für rechtliche Vorgänge wie Erbschaftsangelegenheiten oder weitere amtliche Bescheinigungen.
Zusätzlich zu diesen zentralen Dienstleistungen bietet das Standesamt auch Leistungen wie die Beurkundung von Adoptionen an. Solche Änderungen sind wichtig, um die persönlichen und rechtlichen Daten der Bürger zu aktualisieren.
Schließlich spielt das Standesamt Großrinderfeld eine bedeutende Funktion bei der Speicherung und Pflege von Personenstandsregistern, die große historische und rechtliche Wichtigkeit für die Stadt und ihre Bürger haben. Die detailgenaue Archivierung und sichere Verwaltung dieser Register garantiert die Zugänglichkeit persönlicher Informationen.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Großrinderfeld
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Großrinderfeld beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Großrinderfeld einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Großrinderfeld beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Großrinderfeld persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Großrinderfeld können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Großrinderfeld einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.