Standesamt für Güglingen
Das Standesamt Güglingen ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Güglingen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Güglingen
Güglingen ist eine charmante Stadt im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg, die sich durch ihre idyllische Lage und reiche Geschichte auszeichnet. Mit rund 6.000 Einwohnern bietet Güglingen eine Mischung aus ländlicher Ruhe und modernen Annehmlichkeiten. Die Stadt ist bekannt für ihre malerischen Fachwerkhäuser, historischen Bauwerke und das Römermuseum, das faszinierende Einblicke in die römische Vergangenheit der Region gewährt. Naturliebhaber schätzen die umliegenden Weinberge und Wanderwege, die zu Erkundungen und Entspannung einladen. Trotz ihrer beschaulichen Atmosphäre verfügt Güglingen über eine gute Infrastruktur, darunter Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und gastronomische Einrichtungen, die den Lebensstandard der Bewohner bereichern. Veranstaltungen und kulturelle Aktivitäten, wie das Güglinger Kunst- und Museumszentrum, tragen zusätzlich zur lebendigen Gemeinschaft bei.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu
Marktstraße 19-21
74363 Güglingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Kreis
Heilbronn
Einwohner
6467 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Güglingen
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Güglingen
Standesamt Stadt Güglingen
Marktstraße 19-21
74363 Güglingen
E-Mail: stadt@gueglingen.de
Telefon: 07135 1080
Fax: (0 71 35) 1 08 57
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Web: gueglingen.de/
Personenstandsurkunden vom Standesamt Güglingen
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Güglingen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei urkundenservice.online anzufordern:
Verantwortlichkeiten des Standesamts Güglingen
Das Standesamt Güglingen ist eine Amtsstelle, die zentrale Personenstandsdaten wie Todesfälle beurkundet und registriert. Es ist somit eine wichtige Anlaufstelle für Einwohner in verschiedenen Lebenslagen.
Eine der zentralen Funktionen des Standesamts ist die Organisation von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Aspekte der Ehe dargelegt, sondern auch die Eheschließung selbst realisiert. Das Standesamt Güglingen bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an, von klassischen Trauungen im Amt bis hin zu reizvollen Locations innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Güglingen ist weiterhin verantwortlich für die Aufzeichnung von Geburts- und Sterbefällen. Jede Geburtsmeldung muss zeitnah gemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsdokumente ausstellt. Ähnlich wird bei Todeseinträgen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbebescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Verstorbenenregister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Güglingen auch die hauptverantwortliche Institution, um Personenstandsurkunden zu anfordern. Dazu zählen Dokumente für Geburt, Eheschließung und Ableben. Diese Dokumente sind oft notwendig für rechtliche Vorgänge wie Erbschaftsangelegenheiten oder weitere amtliche Bescheinigungen.
Zusätzlich zu diesen Grundfunktionen bietet das Standesamt auch Angebote wie die Registrierung von Lebenspartnerschaften an. Solche Änderungen sind wichtig, um die persönlichen Angaben und rechtlichen Details der Bürger aktuell zu halten.
Schließlich spielt das Standesamt Güglingen eine wichtige Rolle bei der Archivierung und Pflege von Personenstandsregistern, die bedeutende historische und gesetzliche Relevanz für die Stadt und ihre Bürger haben. Die präzise Erfassung und sichere Aufbewahrung dieser Register garantiert die Zugänglichkeit persönlicher Informationen.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Güglingen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Güglingen beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Güglingen einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Güglingen beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Güglingen persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Güglingen können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Güglingen einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.