Standesamt für Leingarten
Das Standesamt Leingarten ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Leingarten spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Leingarten
Leingarten ist eine charmante Gemeinde im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg, Deutschland. Gelegen in der malerischen Region des Kraichgaus, etwa 7 Kilometer westlich von Heilbronn, bietet Leingarten eine ansprechende Mischung aus ländlichem Charme und städtischer Nähe. Die Gemeinde entstand 1970 durch den Zusammenschluss der beiden Orte Großgartach und Schluchtern und hat sich seitdem stetig entwickelt. Mit seinen Weinbergen, die Teil des Anbaugebiets Württemberg sind, und zahlreichen Wander- und Radwegen, bietet Leingarten ideale Bedingungen für Natur- und Weinliebhaber. Kulturell sehenswert ist die evangelische Nikolauskirche, die auf eine lange Geschichte zurückblickt, sowie die Burgruine Schöneburg. Die gut ausgebaute Infrastruktur und die Nähe zu den Großstädten Heilbronn und Stuttgart machen Leingarten zudem zu einem attraktiven Wohnort und Standort für Unternehmen.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Stadtverwaltung Leingarten
Heilbronner Straße 38
74211 Leingarten
Bundesland
Baden-Württemberg
Kreis
Heilbronn
Einwohner
11.816 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Leingarten
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Leingarten
Standesamt Rathaus Leingarten
Heilbronner Str. 38
74211 Leingarten
E-Mail: regina.gebert@leingarten.de
Telefon: 07131 40610
Fax: (0 71 31) 40 61 68
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 07:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Personenstandsurkunden vom Standesamt Leingarten
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Leingarten benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei urkundenservice.online anzufordern:
Verantwortlichkeiten des Standesamts Leingarten
Das Standesamt Leingarten ist eine öffentliche Institution, die wichtige Personenstandsdaten wie Geburten dokumentiert und beurkundet. Es ist somit eine erste Adresse für Einwohner in diversen Angelegenheiten.
Eine der zentralen Funktionen des Standesamts ist die Realisierung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen der Ehe abgehandelt, sondern auch die Feier selbst durchgeführt. Das Standesamt Leingarten bietet hierfür unterschiedliche Möglichkeiten an, von traditionellen Heiraten im Amt bis hin zu außergewöhnlichen Lokalitäten innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Leingarten ist ebenso verantwortlich für die Dokumentation von Todesfällen und Geburten. Jede Geburtsmeldung muss zeitnah gemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsnachweise ausstellt. Ähnlich wird bei Ableben verfahren, bei denen das Standesamt die Todesbescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Ablebensregister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Leingarten auch die wichtigste Kontaktstelle, um Personenstandsurkunden zu besorgen. Dazu zählen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft wichtig für rechtliche Vorgänge wie offizielle Verfahren oder andere offizielle Dokumente.
Zusätzlich zu diesen Grundfunktionen bietet das Standesamt auch Services wie die Durchführung von Namensänderungen an. Solche Änderungen sind erforderlich, um die persönlichen Angaben und rechtlichen Details der Bürger aktuell zu halten.
Schließlich spielt das Standesamt Leingarten eine wichtige Rolle bei der Speicherung und Pflege von Personenstandsregistern, die große historische und rechtliche Wichtigkeit für die Stadt und ihre Bürger haben. Die akribische Dokumentation und sichere Aufbewahrung dieser Register trägt zur Rechtssicherheit bei.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Leingarten
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Leingarten beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Leingarten einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Leingarten beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Leingarten persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Leingarten können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Leingarten einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.