Standesamt für Lobbach
Das Standesamt Lobbach ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Lobbach spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Lobbach
Lobbach ist eine malerische Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg, Deutschland. Gelegen im wunderschönen Odenwald, bietet Lobbach eine reizvolle Mischung aus idyllischer Natur und historischer Architektur. Die Gemeinde besteht aus zwei Ortsteilen, Lobenfeld und Waldwimmersbach, die 1974 zusammengelegt wurden. Besonders bekannt ist das ehemalige Zisterzienserkloster Lobenfeld, dessen romanische Kirche aus dem 12. Jahrhundert ein beeindruckendes Zeugnis mittelalterlicher Baukunst darstellt. Lobbach lädt mit seinen Wander- und Radwegen, wie dem Kalksandstein-Rundweg, Naturfreunde und Erholungssuchende gleichermaßen ein. Durch seine Nähe zu Heidelberg bietet Lobbach zudem eine gute Anbindung an städtische Annehmlichkeiten, während es selbst den Charme eines beschaulichen Dorfes bewahrt. Die Gemeinde fördert ein aktives Gemeinschaftsleben mit zahlreichen Vereinen und Veranstaltungen, die die Verbundenheit und Tradition der Bewohner stärken.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal
Friedrichstraße 10
74909 Meckesheim
Bundesland
Baden-Württemberg
Kreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
2352 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Lobbach
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Lobbach
Standesamt Gemeinde Meckesheim
Friedrichstraße 10
74909 Meckesheim
E-Mail: standesamt@lobbach.de
Telefon: 06226 92000
Fax: (0 62 26) 95 25 25
Montag: 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Web: lobbach.de
Personenstandsurkunden vom Standesamt Lobbach
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Lobbach benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei urkundenservice.online anzufordern:
Aufgaben des Standesamts Lobbach
Das Standesamt Lobbach ist eine Amtsstelle, die zentrale Personenstandsdaten wie Eheschließungen erfasst und dokumentiert. Es ist somit eine zentrale Institution für Bürger in unterschiedlichsten Lebensphasen.
Eine der Kernaufgaben des Standesamts ist die Realisierung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Aspekte der Ehe abgehandelt, sondern auch die Eheschließung selbst durchgeführt. Das Standesamt Lobbach bietet hierfür diverse Varianten an, von gewöhnlichen Trauungszeremonien im Amt bis hin zu besonderen Orten innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Lobbach ist zusätzlich verantwortlich für die Dokumentation von Geburten und Todesfällen. Jede Kindsgeburt muss zeitnah angemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtszeugnisse ausstellt. Ähnlich wird bei Todesfällen verfahren, bei denen das Standesamt die Todesbescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Todesregister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Lobbach auch die hauptverantwortliche Institution, um wichtige Dokumente zu besorgen. Dazu zählen Dokumente für Geburt, Eheschließung und Ableben. Diese Dokumente sind oft erforderlich für rechtliche Vorgänge wie Eheschließungen im Ausland oder weitere offizielle Papiere.
Zusätzlich zu diesen zentralen Dienstleistungen bietet das Standesamt auch Leistungen wie die Beurkundung von Adoptionen an. Solche Änderungen sind bedeutend, um die persönlichen Angaben und rechtlichen Details der Bürger zu pflegen.
Schließlich spielt das Standesamt Lobbach eine bedeutende Funktion bei der Dokumentation und Wartung von Personenstandsregistern, die bedeutende historische und gesetzliche Relevanz für die Stadt und ihre Bürger haben. Die detailgenaue Archivierung und sichere Verwaltung dieser Register garantiert die Zugänglichkeit persönlicher Informationen.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Lobbach
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Lobbach beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Lobbach einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Lobbach beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Lobbach persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Lobbach können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Lobbach einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.