Standesamt für Ölbronn-Dürrn
Das Standesamt Ölbronn-Dürrn ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Ölbronn-Dürrn spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Ölbronn-Dürrn
Ölbronn-Dürrn ist eine charmante Gemeinde im Enzkreis, Baden-Württemberg, die 1974 durch den Zusammenschluss der ehemals eigenständigen Orte Ölbronn und Dürrn entstand. Eingebettet in die malerische Landschaft des Kraichgaus bietet der Ort eine harmonische Mischung aus Natur und kulturellem Erbe. Historische Fachwerkhäuser prägen das Ortsbild, während umliegende Weinberge zu entspannten Spaziergängen und Radtouren einladen. Die Gemeinde verfügt über eine gut entwickelte Infrastruktur mit Kindergärten, Schulen und Einkaufsmöglichkeiten und ist verkehrstechnisch günstig an die Großstädte Karlsruhe und Pforzheim angebunden. Zudem ist Ölbronn-Dürrn bekannt für seine aktiven Vereine, die das Gemeindeleben bereichern und eine starke Gemeinschaft fördern.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Gemeindeverwaltungsverband Neulingen
Schlossstraße 2
75245 Neulingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Kreis
Enzkreis
Einwohner
3469 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Ölbronn-Dürrn
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Ölbronn-Dürrn
Standesamt Gemeinde Neulingen
Schloßstraße 2
75245 Neulingen
E-Mail: standesamt@oelbronn-duerrn.de
Telefon: 07237 4280
Fax:
Montag: 08:00 – 12:00, 14:30 – 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 14:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00, 14:30 – 18:00 Uhr
Samstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Sonntag: Geschlossen
Web: oelbronn-duerrn.de
Personenstandsurkunden vom Standesamt Ölbronn-Dürrn
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Ölbronn-Dürrn benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei urkundenservice.online anzufordern:
Funktionen des Standesamts Ölbronn-Dürrn
Das Standesamt Ölbronn-Dürrn ist eine Behörde, die wesentliche Personenstandsdaten wie Lebensereignisse registriert und verifiziert. Es ist somit eine hauptverantwortliche Stelle für die Bevölkerung in diversen Angelegenheiten.
Eine der wesentlichen Aufgaben des Standesamts ist die Organisation von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Aspekte der Ehe bearbeitet, sondern auch die Eheschließung selbst realisiert. Das Standesamt Ölbronn-Dürrn bietet hierfür unterschiedliche Möglichkeiten an, von einfachen Zeremonien im Amt bis hin zu besonderen Orten innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Ölbronn-Dürrn ist ebenso verantwortlich für die Erfassung von Lebensanfängen und Lebensenden. Jede Neugeburt muss in einer bestimmten Zeit gemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsurkunden ausstellt. Ähnlich wird bei Versterben verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbenachweise ausstellt und die Eintragungen im Todesregister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Ölbronn-Dürrn auch die erste Adresse, um staatliche Urkunden zu anfordern. Dazu zählen Dokumente für Geburt, Eheschließung und Ableben. Diese Dokumente sind oft essentiell für rechtliche Vorgänge wie gesetzliche Prozesse oder andere behördliche Unterlagen.
Zusätzlich zu diesen Kernfunktionen bietet das Standesamt auch Dienstleistungen wie die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen an. Solche Änderungen sind wichtig, um die persönlichen und rechtlichen Daten der Bürger zu aktualisieren.
Schließlich spielt das Standesamt Ölbronn-Dürrn eine Schlüsselrolle bei der Speicherung und Pflege von Personenstandsregistern, die hohen historischen und juristischen Wert für die Stadt und ihre Bürger haben. Die sorgfältige Aufzeichnung und gewissenhafte Lagerung dieser Register garantiert die Zugänglichkeit persönlicher Informationen.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Ölbronn-Dürrn
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Ölbronn-Dürrn beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Ölbronn-Dürrn einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Ölbronn-Dürrn beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Ölbronn-Dürrn persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Ölbronn-Dürrn können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Ölbronn-Dürrn einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.