Standesamt für Philippsburg
Das Standesamt Philippsburg ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Philippsburg spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Philippsburg
Philippsburg, eine charmante Stadt im nordbadischen Bereich von Baden-Württemberg, ist bekannt für ihre historische und wirtschaftliche Bedeutung. Gegründet im 16. Jahrhundert, entwickelte sich die Stadt um das Schloss Philippsburg, das einst als Residenz der Speyerer Fürstbischöfe diente. Heute beeindruckt Philippsburg mit einer Mischung aus historischem Flair und modernem Fortschritt. Die Stadt liegt malerisch am Rhein und profitiert von ihrer strategischen Lage nahe bedeutender Verkehrswege. Neben ihrer Geschichte spielt Philippsburg auch eine wichtige Rolle im Energiesektor, vor allem durch das inzwischen stillgelegte Kernkraftwerk Philippsburg. Die Umgebung bietet zudem eine reizvolle Naturlandschaft, die zu vielfältigen Freizeitaktivitäten einlädt. Die Kombination aus Tradition, wirtschaftlicher Relevanz und naturnaher Erholung macht Philippsburg zu einem interessanten Ziel in Baden-Württemberg.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Gemeindeverwaltungsverband Philippsburg
Rote-Tor-Straße 6-10
76661 Philippsburg
Bundesland
Baden-Württemberg
Kreis
Karlsruhe
Einwohner
13.882 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Philippsburg
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Philippsburg
Standesamt Standesamt Philippsburg
Rote-Tor-Straße 10
76661 Philippsburg
E-Mail: info@philippsburg.de
Telefon: (0 72 56) 8 71 34
Fax: (0 72 56) 8 76 61 34
Web: philippsburg.de
Personenstandsurkunden vom Standesamt Philippsburg
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Philippsburg benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei urkundenservice.online anzufordern:
Aufgaben des Standesamts Philippsburg
Das Standesamt Philippsburg ist eine öffentliche Einrichtung, die wichtige Personenstandsdaten wie Lebensereignisse registriert und verifiziert. Es ist somit eine hauptverantwortliche Stelle für Einwohner in unterschiedlichsten Lebensphasen.
Eine der wesentlichen Aufgaben des Standesamts ist die Durchführung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen der Ehe geklärt, sondern auch die Zeremonie selbst organisiert. Das Standesamt Philippsburg bietet hierfür zahlreiche Optionen an, von traditionellen Heiraten im Amt bis hin zu außergewöhnlichen Lokalitäten innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Philippsburg ist zusätzlich verantwortlich für die Dokumentation von Lebensanfängen und Lebensenden. Jede Geburt muss binnen einer vorgegebenen Zeitspanne dokumentiert werden, wobei das Standesamt die Geburtsnachweise ausstellt. Ähnlich wird bei Todesfällen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbenachweise ausstellt und die Eintragungen im Sterbebuch vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Philippsburg auch die zentrale Anlaufstelle, um amtliche Bescheinigungen zu beantragen. Dazu zählen Urkunden über Geburt, Heirat und Tod. Diese Dokumente sind oft essentiell für rechtliche Vorgänge wie Erbschaftsangelegenheiten oder weitere amtliche Bescheinigungen.
Zusätzlich zu diesen Grundfunktionen bietet das Standesamt auch Leistungen wie die Beurkundung von Adoptionen an. Solche Änderungen sind notwendig, um die rechtlichen Daten und persönlichen Informationen der Bürger aktuell zu halten.
Schließlich spielt das Standesamt Philippsburg eine bedeutende Funktion bei der Dokumentation und Wartung von Personenstandsregistern, die hohen historischen und juristischen Wert für die Stadt und ihre Bürger haben. Die detailgenaue Archivierung und sichere Aufbewahrung dieser Register gewährleistet den Zugriff auf wichtige persönliche Daten.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Philippsburg
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Philippsburg beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Philippsburg einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Philippsburg beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Philippsburg persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Philippsburg können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Philippsburg einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.