Standesamt für Riesbürg
Das Standesamt Riesbürg ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Riesbürg spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Riesbürg
Riesbürg ist eine idyllische Gemeinde im Osten des Bundeslandes Baden-Württemberg in Deutschland. Gelegen im Landkreis Ostalbkreis, zeichnet sich der Ort durch eine harmonische Landschaft und eine reiche geschichtliche Vergangenheit aus. Riesbürg besteht aus den Ortsteilen Pflaumloch, Goldburghausen und Utzmemmingen. Die Umgebung ist geprägt von der Nähe zum Nördlinger Ries, einem geologischen Krater, der durch einen Meteoriteneinschlag vor etwa 14,5 Millionen Jahren entstand und heute ein beliebtes Ausflugsziel sowie ein bedeutendes Naturdenkmal ist. Historisch bedeutsame Bauwerke und kulturelle Veranstaltungen bieten Besuchern und Einwohnern gleichermaßen eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten. Die ansässige Bevölkerung lebt in einer landwirtschaftlich geprägten Region, die durch ihre familienfreundliche Atmosphäre und die naturnahe Lebensweise überzeugt.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bopfingen
Marktplatz 1
73441 Bopfingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Kreis
Ostalbkreis
Einwohner
2318 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Riesbürg
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Riesbürg
Standesamt Stadtverwaltung Bopfingen
Marktpl. 1
73441 Bopfingen
E-Mail: gemeinde@riesbuerg.de
Telefon: 07362 8010
Fax: (0 90 81) 29 35 20
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Web: bopfingen.de/
Personenstandsurkunden vom Standesamt Riesbürg
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Riesbürg benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei urkundenservice.online anzufordern:
Tätigkeiten des Standesamts Riesbürg
Das Standesamt Riesbürg ist eine öffentliche Institution, die zentrale Personenstandsdaten wie Lebensereignisse registriert und verifiziert. Es ist somit eine wichtige Anlaufstelle für Personen in unterschiedlichsten Lebensphasen.
Eine der Hauptaufgaben des Standesamts ist die Durchführung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ehe abgehandelt, sondern auch die Heirat selbst durchgeführt. Das Standesamt Riesbürg bietet hierfür diverse Varianten an, von einfachen Zeremonien im Amt bis hin zu reizvollen Locations innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Riesbürg ist zusätzlich verantwortlich für die Eintragung von Todesfällen und Geburten. Jede Kindsgeburt muss innerhalb einer festgelegten Frist gemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsbescheinigungen ausstellt. Ähnlich wird bei Versterben verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbenachweise ausstellt und die Eintragungen im Sterberegister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Riesbürg auch die wichtigste Kontaktstelle, um wichtige Dokumente zu besorgen. Dazu zählen Urkunden über Geburt, Heirat und Tod. Diese Dokumente sind oft wichtig für rechtliche Vorgänge wie offizielle Verfahren oder andere offizielle Dokumente.
Zusätzlich zu diesen Grundfunktionen bietet das Standesamt auch Dienstleistungen wie die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen an. Solche Änderungen sind notwendig, um die rechtlichen und persönlichen Daten der Bürger zu aktualisieren.
Schließlich spielt das Standesamt Riesbürg eine bedeutende Funktion bei der Dokumentation und Wartung von Personenstandsregistern, die hohen historischen und juristischen Wert für die Stadt und ihre Bürger haben. Die präzise Erfassung und gewissenhafte Lagerung dieser Register stellt sicher, dass die Bürger Zugang zu ihren persönlichen Daten haben.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Riesbürg
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Riesbürg beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Riesbürg einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Riesbürg beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Riesbürg persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Riesbürg können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Riesbürg einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.