Standesamt für Schliengen
Das Standesamt Schliengen ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Schliengen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Schliengen
Schliengen ist eine charmante Gemeinde im Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg, Deutschland. Eingebettet in die malerische Weinregion Markgräflerland, bietet Schliengen eine reizvolle Mischung aus historischen und landschaftlichen Reizen. Der Ort ist bekannt für seine Weinproduktion, insbesondere für Gutedel, und zieht Weinliebhaber aus nah und fern an. Schliengen liegt günstig zwischen Freiburg im Breisgau und Basel, was es zu einem attraktiven Ziel für Tagesausflüge macht. Sehenswürdigkeiten wie das Barockschloss Bürgeln und die Thermalquellen der Umgebung laden zu Erkundungen ein. Die Gemeinde zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität, vielfältige Freizeitmöglichkeiten und eine starke Gemeinschaft aus, die die regionalen Traditionen und das kulturelle Erbe pflegt.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Schliengen
Wasserschloß Entenstein
79418 Schliengen
Bundesland
Baden-Württemberg
Kreis
Lörrach
Einwohner
6009 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Schliengen
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Schliengen
Standesamt Gemeinde Schliengen
Wasserschloss Entenstein
79418 Schliengen
E-Mail: issler.thomas@schliengen.de
Telefon: 07635 31090
Fax: (0 76 35) 3 10 98 12
Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Web: schliengen.de/
Personenstandsurkunden vom Standesamt Schliengen
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Schliengen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei urkundenservice.online anzufordern:
Funktionen des Standesamts Schliengen
Das Standesamt Schliengen ist eine öffentliche Institution, die essentielle Personenstandsdaten wie Lebensereignisse erfasst und dokumentiert. Es ist somit eine hauptverantwortliche Stelle für Bürger in verschiedenen Lebenslagen.
Eine der primären Verantwortlichkeiten des Standesamts ist die Organisation von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Aspekte der Ehe besprochen, sondern auch die Eheschließung selbst durchgeführt. Das Standesamt Schliengen bietet hierfür unterschiedliche Möglichkeiten an, von traditionellen Heiraten im Amt bis hin zu besonderen Orten innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Schliengen ist weiterhin verantwortlich für die Aufzeichnung von Todesfällen und Geburten. Jede Geburtsmeldung muss in einer bestimmten Zeit registriert werden, wobei das Standesamt die Geburtszeugnisse ausstellt. Ähnlich wird bei Sterbefällen verfahren, bei denen das Standesamt die Todesurkunden ausstellt und die Eintragungen im Todesregister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Schliengen auch die hauptverantwortliche Institution, um Personenstandsurkunden zu bekommen. Dazu zählen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft wichtig für rechtliche Vorgänge wie die Beantragung von Pässen oder sonstige offizielle Unterlagen.
Zusätzlich zu diesen Basisaufgaben bietet das Standesamt auch Services wie die Durchführung von Namensänderungen an. Solche Änderungen sind erforderlich, um die rechtlichen Daten und persönlichen Informationen der Bürger aktuell zu halten.
Schließlich spielt das Standesamt Schliengen eine zentrale Rolle bei der Erfassung und Instandhaltung von Personenstandsregistern, die hohen historischen und juristischen Wert für die Stadt und ihre Bürger haben. Die detailgenaue Archivierung und verlässliche Bewahrung dieser Register trägt zur Rechtssicherheit bei.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Schliengen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Schliengen beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Schliengen einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Schliengen beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Schliengen persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Schliengen können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Schliengen einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.