Standesamt für Buchbach
Das Standesamt Buchbach ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Buchbach spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Buchbach
Buchbach ist eine charmante Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn, die sich durch ihre idyllische Lage und historische Bedeutung auszeichnet. Erstmals urkundlich erwähnt im Jahr 788, besitzt Buchbach eine reiche Geschichte, die bis ins frühe Mittelalter zurückreicht. Die Gemeinde liegt etwa 25 Kilometer nördlich von Mühldorf und bietet eine malerische Umgebung geprägt von sanften Hügeln und weitläufigen Wäldern. Besonders sehenswert sind die Pfarrkirche St. Johannes der Täufer und das Alte innländische Bauernhaus mit seinem typischen regionalen Baustil. Buchbach ist nicht nur durch seine historischen Sehenswürdigkeiten bekannt, sondern auch durch seine lebendige Gemeinschaft und traditionsreiche Feste, die tief in der bayerischen Kultur verwurzelt sind. Trotz ihrer ländlichen Idylle verfügt die Gemeinde über eine gute Verkehrsanbindung, die den Einwohnern und Besuchern ermöglicht, die Vorzüge der Ruhe mit den Annehmlichkeiten einer größeren Ortschaft in unmittelbarer Nähe zu genießen.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Markt Buchbach
Postfach 53
84428 Buchbach
Bundesland
Bayern
Kreis
Einwohner
Zuständiges Standesamt für Buchbach
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Buchbach
Standesamt Buchbach
Marktplatz 1
84428 Buchbach
E-Mail: standesamt@buchbach.de
Telefon: (0 80 86) 93 07-0
Fax: (0 80 86) 93 07 30
Web: buchbach.de
Personenstandsurkunden vom Standesamt Buchbach
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Buchbach benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:
Hauptaufgaben des Standesamts Buchbach
Das Standesamt Buchbach ist eine staatliche Einrichtung, die wesentliche Personenstandsdaten wie Eheschließungen erfasst und dokumentiert. Es ist somit eine zentrale Anlaufstelle für Einwohner in diversen Angelegenheiten.
Eine der primären Verantwortlichkeiten des Standesamts ist die Organisation von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die juristischen Details der Ehe abgehandelt, sondern auch die Heirat selbst realisiert. Das Standesamt Buchbach bietet hierfür diverse Varianten an, von klassischen Trauungen im Amt bis hin zu besonderen Orten innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Buchbach ist ebenso verantwortlich für die Eintragung von Neugeborenen und Verstorbenen. Jede Entbindung muss zeitnah erfasst werden, wobei das Standesamt die Geburtsbescheinigungen ausstellt. Ähnlich wird bei Versterben verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbenachweise ausstellt und die Eintragungen im Sterberegister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Buchbach auch die erste Adresse, um Personenstandsurkunden zu beantragen. Dazu zählen Urkunden über Geburt, Heirat und Tod. Diese Dokumente sind oft notwendig für rechtliche Vorgänge wie gesetzliche Prozesse oder sonstige offizielle Unterlagen.
Zusätzlich zu diesen Basisaufgaben bietet das Standesamt auch Leistungen wie die Beurkundung von Adoptionen an. Solche Änderungen sind notwendig, um die persönlichen und rechtlichen Daten der Bürger zu pflegen.
Schließlich spielt das Standesamt Buchbach eine bedeutende Funktion bei der Erfassung und Instandhaltung von Personenstandsregistern, die hohen historischen und juristischen Wert für die Stadt und ihre Bürger haben. Die sorgfältige Aufzeichnung und sichere Verwaltung dieser Register garantiert die Zugänglichkeit persönlicher Informationen.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Buchbach
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Buchbach beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Buchbach einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Buchbach beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Buchbach persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Buchbach können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Buchbach einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.