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Standesamt für Pfarrkirchen

Das Standesamt Pfarrkirchen ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Pfarrkirchen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Pfarrkirchen

Pfarrkirchen ist eine charmante Stadt im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn in Bayern, Deutschland. Der Ort hat sich durch seine malerische Altstadt, historische Bauten und die reizvolle Landschaft einen Namen gemacht. Besonders markant ist die Stadtpfarrkirche St. Simon und Judas Thaddäus, ein beeindruckendes Gotteshaus aus dem 13. Jahrhundert. Pfarrkirchen liegt im Herzen des Rottals und bietet sowohl Einheimischen als auch Besuchern zahlreiche Freizeitmöglichkeiten, darunter Wanderungen und Radtouren durch die idyllische Umgebung. Zudem ist Pfarrkirchen bekannt für seine zahlreichen kulturellen Veranstaltungen, wie das alljährliche Volksfest und den Christkindlmarkt. Wirtschaftlich profitiert die Stadt von ihrer Lage im ländlichen Raum und einem breiten Spektrum an mittelständischen Unternehmen. Auch die Nähe zu den niederbayerischen Thermen im Bäderdreieck trägt zur Attraktivität als Kur- und Erholungsort bei. Mit seiner Mischung aus Tradition und Moderne ist Pfarrkirchen ein lebenswerter Ort, der sowohl geprägt ist von bayerischem Brauchtum als auch von einem vielfältigen kulturellen Angebot.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Stadt Pfarrkirchen
Postfach 1360
84343 Pfarrkirchen

Bundesland
Bayern

Kreis
Rottal-Inn

Einwohner
13.522 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Pfarrkirchen

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Pfarrkirchen

Standesamt Rathaus I Pfarrkirchen
Stadtpl. 2
84347 Pfarrkirchen

E-Mail: info@pfarrkirchen.de
Telefon: 08561 3060
Fax: (0 85 61) 9 84 98 46

Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: pfarrkirchen.de/rathaus.html

Personenstandsurkunden vom Standesamt Pfarrkirchen

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Pfarrkirchen benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Hauptaufgaben des Standesamts Pfarrkirchen

Das Standesamt Pfarrkirchen ist eine öffentliche Institution, die wichtige Personenstandsdaten wie Geburten registriert und verifiziert. Es ist somit eine zentrale Institution für Bürger in diversen Angelegenheiten.

Eine der Hauptaufgaben des Standesamts ist die Organisation von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Aspekte der Ehe dargelegt, sondern auch die Feier selbst organisiert. Das Standesamt Pfarrkirchen bietet hierfür viele Alternativen an, von einfachen Zeremonien im Amt bis hin zu speziellen Plätzen innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Pfarrkirchen ist gleichermaßen verantwortlich für die Registrierung von Neugeborenen und Verstorbenen. Jede Neugeburt muss innerhalb vorgeschriebener Termine registriert werden, wobei das Standesamt die Geburtsurkunden ausstellt. Ähnlich wird bei Ableben verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbenachweise ausstellt und die Eintragungen im Verstorbenenregister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Pfarrkirchen auch die hauptverantwortliche Institution, um Personenstandsurkunden zu erhalten. Dazu zählen Urkunden über Geburt, Heirat und Tod. Diese Dokumente sind oft erforderlich für rechtliche Vorgänge wie die Beantragung von Pässen oder weitere offizielle Papiere.

Zusätzlich zu diesen Hauptaufgaben bietet das Standesamt auch Optionen wie die Dokumentation von Staatsangehörigkeitsänderungen an. Solche Änderungen sind bedeutend, um die persönlichen und juristischen Informationen der Bürger zu pflegen.

Schließlich spielt das Standesamt Pfarrkirchen eine Schlüsselrolle bei der Aufbewahrung und Verwaltung von Personenstandsregistern, die hohen historischen und juristischen Wert für die Stadt und ihre Bürger haben. Die akribische Dokumentation und zuverlässige Speicherung dieser Register garantiert die Zugänglichkeit persönlicher Informationen.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Pfarrkirchen beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Pfarrkirchen persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Pfarrkirchen können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Pfarrkirchen einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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