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Standesamt für Niedergörsdorf

Das Standesamt Niedergörsdorf ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Niedergörsdorf spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Niedergörsdorf

Niedergörsdorf ist eine malerische Gemeinde im Landkreis Teltow-Fläming im Bundesland Brandenburg, Deutschland. Eingebettet in eine reizvolle Landschaft bietet der Ort eine harmonische Mischung aus ländlicher Idylle und historischer Bedeutung. Niedergörsdorf besteht aus mehreren Ortsteilen, von denen jeder seinen eigenen Charme und eine reiche Geschichte hat. Historisch bedeutsam ist insbesondere die Tatsache, dass Niedergörsdorf als Schauplatz des Gefechts von Dennewitz im Jahr 1813 während der Befreiungskriege gegen Napoleon bekannt wurde. Heute zeugen Denkmäler und Gedenktafeln von diesen historischen Ereignissen.

Die Region ist geprägt von landwirtschaftlichen Flächen, sanften Hügeln und ausgedehnten Wäldern, die ideal für Outdoor-Aktivitäten wie Wandern und Radfahren sind. Die Gemeinde legt großen Wert auf den Erhalt ihrer kulturellen und natürlichen Ressourcen und bietet Einwohnern und Besuchern gleichermaßen zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Zudem ist Niedergörsdorf verkehrstechnisch gut angebunden, mit Nähe zur Bundesstraße 102 und dem Flughafen Berlin Brandenburg in erreichbarer Distanz.

Hinzu kommt ein reges Gemeinschaftsleben mit vielfältigen Veranstaltungen und Festen, die das soziale Miteinander stärken. Aus diesem Grund ist Niedergörsdorf nicht nur ein Ort mit einer reichen Vergangenheit, sondern auch mit einer lebendigen Gegenwart und einer vielversprechenden Zukunft.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Gemeindeverwaltung Niedergörsdorf
Dorfstraße 14f
14913 Niedergörsdorf

Bundesland
Brandenburg

Kreis
Teltow-Fläming

Einwohner
6220 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Niedergörsdorf

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Niedergörsdorf

Standesamt Gemeindeverwaltung Niedergörsdorf
Dorfstraße 14f
14913 Niedergörsdorf

E-Mail: standesamt@gemeinde-niedergoersdorf.de
Telefon: 033741 6970
Fax:

Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00, 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:30 – 12:00, 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: gemeinde-niedergoersdorf.de/

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niedergörsdorf

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Niedergörsdorf benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Aufgaben des Standesamts Niedergörsdorf

Das Standesamt Niedergörsdorf ist eine öffentliche Institution, die zentrale Personenstandsdaten wie Todesfälle aufzeichnet und verwaltet. Es ist somit eine zentrale Institution für die Bevölkerung in zahlreichen Situationen.

Eine der primären Verantwortlichkeiten des Standesamts ist die Durchführung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Aspekte der Ehe besprochen, sondern auch die Zeremonie selbst organisiert. Das Standesamt Niedergörsdorf bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an, von standardisierten Eheschließungen im Amt bis hin zu einzigartigen Stätten innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Niedergörsdorf ist ebenso verantwortlich für die Eintragung von Geburten und Todesfällen. Jede Neugeburt muss binnen einer vorgegebenen Zeitspanne angemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsbescheinigungen ausstellt. Ähnlich wird bei Sterbefällen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbebescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Sterbebuch vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Niedergörsdorf auch die hauptverantwortliche Institution, um offizielle Urkunden zu erhalten. Dazu zählen Urkunden über Geburt, Heirat und Tod. Diese Dokumente sind oft wichtig für rechtliche Vorgänge wie die Beantragung von Pässen oder sonstige offizielle Unterlagen.

Zusätzlich zu diesen Basisaufgaben bietet das Standesamt auch Leistungen wie die Beurkundung von Adoptionen an. Solche Änderungen sind bedeutend, um die rechtlichen Daten und persönlichen Informationen der Bürger zu pflegen.

Schließlich spielt das Standesamt Niedergörsdorf eine zentrale Rolle bei der Dokumentation und Wartung von Personenstandsregistern, die hohen historischen und juristischen Wert für die Stadt und ihre Bürger haben. Die detailgenaue Archivierung und sichere Verwaltung dieser Register trägt zur Rechtssicherheit bei.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Niedergörsdorf beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Niedergörsdorf persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Niedergörsdorf können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Niedergörsdorf einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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