Standesamt für Hamburg
Das Standesamt Hamburg ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Hamburg spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Hamburg Wandsbek
Hamburg ist eine bedeutende Stadt und zugleich ein eigenes Bundesland im Norden Deutschlands. Aufgrund ihrer Lage an der Elbe und ihrer zahlreichen Kanälen wird Hamburg oft als „Venedig des Nordens“ bezeichnet. Die Stadt ist bekannt für ihren beeindruckenden Hafen, der als einer der größten Umschlagplätze Europas dient und Hamburg zu einem zentralen Knotenpunkt des globalen Handels macht. Das Stadtbild wird geprägt von historischen Bauten wie der Speicherstadt und modernen Wahrzeichen wie der Elbphilharmonie. Hamburg bietet eine lebendige Kulturszene mit zahlreichen Theatern, Museen und Musikveranstaltungen. Besonders die Reeperbahn im Stadtteil St. Pauli ist international bekannt und zieht Nachtschwärmer aus aller Welt an. Hamburger sind zudem für ihre Weltoffenheit und hanseatische Tradition berühmt, was sich in der hohen Lebensqualität und dem multikulturellen Flair der Stadt widerspiegelt.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
Postfach 105520
20038 Hamburg
Bundesland
Hamburg
Kreis
Einwohner
Zuständiges Standesamt für Hamburg
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Hamburg
Standesamt Standesamt Wandsbek
Schloßstraße 60
22041 Hamburg
E-Mail: Standesamt@wandsbek.hamburg.de
Telefon: 040 428280
Fax: 040 427905-994
Montag: 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 8:00 – 15:30 Uhr
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Hamburg benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:
Aufgaben des Standesamts Hamburg
Das Standesamt Hamburg ist eine staatliche Einrichtung, die wichtige Personenstandsdaten wie Partnerschaften aufzeichnet und verwaltet. Es ist somit eine hauptverantwortliche Stelle für die Bevölkerung in vielen Lebenssituationen.
Eine der Kernaufgaben des Standesamts ist die Organisation von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ehe bearbeitet, sondern auch die Trauung selbst realisiert. Das Standesamt Hamburg bietet hierfür diverse Varianten an, von klassischen Trauungen im Amt bis hin zu besonderen Orten innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Hamburg ist zusätzlich verantwortlich für die Aufzeichnung von Geburten und Todesfällen. Jede Neugeburt muss binnen einer vorgegebenen Zeitspanne registriert werden, wobei das Standesamt die Geburtsnachweise ausstellt. Ähnlich wird bei Todesfällen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbeurkunden ausstellt und die Eintragungen im Sterberegister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Hamburg auch die zentrale Anlaufstelle, um amtliche Bescheinigungen zu erhalten. Dazu zählen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft notwendig für rechtliche Vorgänge wie die Beantragung von Pässen oder weitere offizielle Papiere.
Zusätzlich zu diesen Hauptaufgaben bietet das Standesamt auch Dienstleistungen wie die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen an. Solche Änderungen sind bedeutend, um die persönlichen und rechtlichen Daten der Bürger zu aktualisieren.
Schließlich spielt das Standesamt Hamburg eine bedeutende Funktion bei der Dokumentation und Wartung von Personenstandsregistern, die historische und rechtliche Bedeutung für die Stadt und ihre Bürger haben. Die genaue Dokumentation und gewissenhafte Lagerung dieser Register gewährleistet den Zugriff auf wichtige persönliche Daten.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Hamburg
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Hamburg beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Hamburg beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Hamburg persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Hamburg können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.