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Standesamt für Neubrandenburg

Das Standesamt Neubrandenburg ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Neubrandenburg spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Neubrandenburg

Neubrandenburg, eine charmante Stadt im Herzen Mecklenburg-Vorpommerns, begeistert durch ihre reiche Geschichte und faszinierende Architektur. Gegründet im 13. Jahrhundert, ist sie bekannt für ihre gut erhaltene mittelalterliche Stadtmauer mit den vier eindrucksvollen Stadttoren – das Treptower, Stargarder, Friedländer und Neues Tor. Jedes Tor erzählt seine eigene Geschichte und bietet einen Einblick in die Vergangenheit. Die imposante Konzertkirche, einst eine gotische Marienkirche, ist heute ein kulturelles Zentrum, das regelmäßig hochkarätige Konzerte und Veranstaltungen beherbergt. Umgeben von idyllischen Seen wie dem Tollensesee, lädt Neubrandenburg mit zahlreichen Wander- und Radwegen zu erholsamen Ausflügen in die Natur ein. Ein Besuch im Regionalmuseum im Franziskanerkloster offenbart die tief verwurzelten Traditionen und die bewegte Geschichte der Region. Neubrandenburg vereint historische Pracht und naturnahe Erholung und ist ein beliebtes Ziel für Kulturliebhaber und Naturfreunde gleichermaßen.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Kreis
Mecklenburgische Seenplatte

Einwohner
63.989 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Neubrandenburg

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Neubrandenburg

Standesamt Standesamt Neubrandenburg
Friedländer Tor 1
17033 Neubrandenburg

E-Mail: Standesamt@neubrandenburg.de
Telefon: 0395 5551215
Fax: (03 95) 5 55 29 20 54

Montag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00, 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 – 12:00, 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: neubrandenburg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=362&Itemid=301

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neubrandenburg

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Neubrandenburg benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Aufgaben des Standesamts Neubrandenburg

Das Standesamt Neubrandenburg ist eine Amtsstelle, die grundlegende Personenstandsdaten wie Geburten dokumentiert und beurkundet. Es ist somit eine wichtige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Lebenslagen.

Eine der wesentlichen Aufgaben des Standesamts ist die Durchführung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die gesetzlichen Voraussetzungen der Ehe abgehandelt, sondern auch die Feier selbst durchgeführt. Das Standesamt Neubrandenburg bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an, von gewöhnlichen Trauungszeremonien im Amt bis hin zu besonderen Orten innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Neubrandenburg ist zusätzlich verantwortlich für die Erfassung von Geburten und Todesfällen. Jede Geburtsmeldung muss in einer bestimmten Zeit angemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsdokumente ausstellt. Ähnlich wird bei Versterben verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbebescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Sterberegister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Neubrandenburg auch die zentrale Anlaufstelle, um wichtige Dokumente zu erhalten. Dazu zählen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft essentiell für rechtliche Vorgänge wie die Beantragung von Pässen oder andere behördliche Unterlagen.

Zusätzlich zu diesen Kernfunktionen bietet das Standesamt auch Angebote wie die Registrierung von Lebenspartnerschaften an. Solche Änderungen sind erforderlich, um die rechtlichen und persönlichen Daten der Bürger aktuell zu halten.

Schließlich spielt das Standesamt Neubrandenburg eine zentrale Rolle bei der Speicherung und Pflege von Personenstandsregistern, die große historische und rechtliche Wichtigkeit für die Stadt und ihre Bürger haben. Die sorgfältige Aufzeichnung und sichere Aufbewahrung dieser Register trägt zur Rechtssicherheit bei.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Neubrandenburg beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Neubrandenburg persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Neubrandenburg können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Neubrandenburg einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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Wissenswertes zur Geburtsurkunde (Video)