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Standesamt für Ribnitz-Damgarten

Das Standesamt Ribnitz-Damgarten ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Ribnitz-Damgarten spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Ribnitz-Damgarten

Ribnitz-Damgarten ist eine malerische Kleinstadt in Mecklenburg-Vorpommern, gelegen am südlichen Ufer der Boddengewässer der Ostsee, und zählt rund 15.000 Einwohner. Die Stadt entstand 1950 durch den Zusammenschluss der Orte Ribnitz und Damgarten und gilt heute als Bindeglied zwischen der Region Rostock und der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst. Bekannt ist Ribnitz-Damgarten auch als „Bernsteinstadt“, da sie das Deutsche Bernsteinmuseum beherbergt, welches sich im historischen Kloster Ribnitz befindet. Die Sehenswürdigkeit bietet eine eindrucksvolle Sammlung von Bernsteinkunst und -geschichte. Die charmante Altstadt und das reichhaltige Angebot an Naturerlebnissen, wie Radfahren und Wandern im nahegelegenen Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, machen Ribnitz-Damgarten zu einem reizvollen Ausflugsziel. Die Stadt profitiert zudem von der Lage entlang des Recknitztals, welches für seine landschaftliche Schönheit und Artenvielfalt bekannt ist. Des Weiteren ermöglicht der Hafen in Ribnitz Zugang zur Ostsee, was Wassersportlichen vielfältige Möglichkeiten bietet und die Region attraktiv für Touristen macht.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Amt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Kreis
Vorpommern-Rügen

Einwohner
15.721 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Ribnitz-Damgarten

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Ribnitz-Damgarten

Standesamt Standesamt
Im Kloster 12
18311 Ribnitz-Damgarten

E-Mail: g.juerges@ribnitz-damgarten.de
Telefon: 03821 8934332
Fax: (0 38 21) 81 56 78

Montag: 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00, 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 – 12:00, 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: ribnitz-damgarten.de/rathaus/aemter-und-leistungen/verwaltungsstruktur/haupt-und-personalamt/standesamt/

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ribnitz-Damgarten

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Ribnitz-Damgarten benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Verantwortlichkeiten des Standesamts Ribnitz-Damgarten

Das Standesamt Ribnitz-Damgarten ist eine Behörde, die essentielle Personenstandsdaten wie Partnerschaften dokumentiert und beurkundet. Es ist somit eine erste Adresse für Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichsten Lebensphasen.

Eine der primären Verantwortlichkeiten des Standesamts ist die Abwicklung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen der Ehe dargelegt, sondern auch die Eheschließung selbst durchgeführt. Das Standesamt Ribnitz-Damgarten bietet hierfür unterschiedliche Möglichkeiten an, von traditionellen Heiraten im Amt bis hin zu einzigartigen Stätten innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Ribnitz-Damgarten ist zusätzlich verantwortlich für die Dokumentation von Lebensanfängen und Lebensenden. Jede Geburt muss zeitnah dokumentiert werden, wobei das Standesamt die Geburtszeugnisse ausstellt. Ähnlich wird bei Ableben verfahren, bei denen das Standesamt die Todesurkunden ausstellt und die Eintragungen im Ablebensregister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Ribnitz-Damgarten auch die erste Anlaufstelle, um staatliche Urkunden zu besorgen. Dazu zählen Urkunden über Geburt, Heirat und Tod. Diese Dokumente sind oft essentiell für rechtliche Vorgänge wie Eheschließungen im Ausland oder weitere amtliche Bescheinigungen.

Zusätzlich zu diesen Basisaufgaben bietet das Standesamt auch Dienstleistungen wie die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen an. Solche Änderungen sind erforderlich, um die rechtlichen und persönlichen Daten der Bürger zu pflegen.

Schließlich spielt das Standesamt Ribnitz-Damgarten eine entscheidende Rolle bei der Speicherung und Pflege von Personenstandsregistern, die hohen historischen und juristischen Wert für die Stadt und ihre Bürger haben. Die genaue Dokumentation und verlässliche Bewahrung dieser Register gewährleistet den Zugriff auf wichtige persönliche Daten.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Ribnitz-Damgarten beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Ribnitz-Damgarten persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Ribnitz-Damgarten können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Ribnitz-Damgarten einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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