Standesamt für Dienheim
Das Standesamt Dienheim ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Dienheim spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Dienheim
Dienheim ist eine idyllische Ortsgemeinde im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Eingebettet in die malerische Weinbauregion Rheinhessen, zeichnet sich Dienheim durch seine traditionsreiche Weinbaukultur aus, die das Ortsbild und das Leben der Bewohner prägt. Die Nähe zum Rhein und die fruchtbaren Böden bieten optimale Bedingungen für erstklassige Weine, insbesondere Riesling und Silvaner. Historisch gesehen, kann Dienheim auf eine lange Geschichte bis in die Römerzeit zurückblicken, was durch zahlreiche archäologische Funde belegt ist. Kulturell und gesellschaftlich ist der Ort von einem aktiven Vereinsleben geprägt, das traditionelle Feste wie das alljährliche Weinfest organisiert. Die beschauliche, naturnahe Umgebung und die gute Anbindung an Städte wie Mainz und Worms machen Dienheim zu einem attraktiven Wohnort für Pendler und Naturliebhaber zugleich.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
Sant‘-Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Kreis
Mainz-Bingen
Einwohner
2227 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Dienheim
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Dienheim
Standesamt Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Sant‘ Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
E-Mail: standesamt@vg-rhein-selz.de
Telefon: 06133 49010
Fax:
Montag: 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Web: vg-rhein-selz.de/
Personenstandsurkunden vom Standesamt Dienheim
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Dienheim benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:
Tätigkeiten des Standesamts Dienheim
Das Standesamt Dienheim ist eine öffentliche Institution, die zentrale Personenstandsdaten wie Eheschließungen erfasst und dokumentiert. Es ist somit eine hauptverantwortliche Stelle für Personen in vielen Lebenssituationen.
Eine der wesentlichen Aufgaben des Standesamts ist die Realisierung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die gesetzlichen Voraussetzungen der Ehe besprochen, sondern auch die Eheschließung selbst organisiert. Das Standesamt Dienheim bietet hierfür zahlreiche Optionen an, von standardisierten Eheschließungen im Amt bis hin zu speziellen Plätzen innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Dienheim ist gleichermaßen verantwortlich für die Erfassung von Geburten und Todesfällen. Jede Entbindung muss binnen einer vorgegebenen Zeitspanne registriert werden, wobei das Standesamt die Geburtsdokumente ausstellt. Ähnlich wird bei Todesfällen verfahren, bei denen das Standesamt die Todesurkunden ausstellt und die Eintragungen im Verstorbenenregister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Dienheim auch die hauptverantwortliche Institution, um Personenstandsurkunden zu beantragen. Dazu zählen Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft wichtig für rechtliche Vorgänge wie Eheschließungen im Ausland oder weitere offizielle Papiere.
Zusätzlich zu diesen Hauptaufgaben bietet das Standesamt auch Services wie die Durchführung von Namensänderungen an. Solche Änderungen sind bedeutend, um die persönlichen und rechtlichen Daten der Bürger aktuell zu halten.
Schließlich spielt das Standesamt Dienheim eine bedeutende Funktion bei der Archivierung und Pflege von Personenstandsregistern, die große historische und rechtliche Wichtigkeit für die Stadt und ihre Bürger haben. Die detailgenaue Archivierung und verlässliche Bewahrung dieser Register gewährleistet den Zugriff auf wichtige persönliche Daten.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Dienheim
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Dienheim beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Dienheim einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Dienheim beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Dienheim persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Dienheim können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Dienheim einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.