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Standesamt für Obersteinebach

Das Standesamt Obersteinebach ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Obersteinebach spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Obersteinebach

Obersteinebach ist eine malerische Ortsgemeinde im Landkreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz, die zur Verbandsgemeinde Flammersfeld gehört. Dieser idyllische Ort liegt eingebettet in die hügelige Landschaft des Westerwalds und bietet seinen Bewohnern und Besuchern eine ruhige, naturnahe Umgebung. Mit rund 300 Einwohnern bewahrt Obersteinebach einen charmanten dörflichen Charakter, der durch zahlreiche Fachwerkhäuser und gepflegte Gärten unterstrichen wird. Die Region ist durch Wanderwege gut erschlossen, die zu Erkundungstouren durch die umliegenden Wälder und Felder einladen. Sehenswürdigkeiten in der Nähe umfassen historische Kapellen und malerische Aussichtspunkte, die einen beeindruckenden Blick auf die umliegende Landschaft bieten. Obersteinebach ist zudem verkehrstechnisch gut angebunden und liegt nicht weit von der Bundesstraße B256, die eine schnelle Anbindung an größere Städte wie Altenkirchen und Neuwied ermöglicht. Die Gemeinde zeichnet sich durch ein aktives Vereinsleben und eine starke Gemeinschaft aus, die ein breites Spektrum an kulturellen und sportlichen Aktivitäten anbietet.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Kreis
Altenkirchen (Westerwald)

Einwohner
248 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Obersteinebach

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Obersteinebach

Standesamt Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

E-Mail: rathaus@vg-altenkirchen.de
Telefon: 02681 850
Fax: (0 26 81) 8 54 24

Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: vg-ak-ff.de/

Personenstandsurkunden vom Standesamt Obersteinebach

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Obersteinebach benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Tätigkeiten des Standesamts Obersteinebach

Das Standesamt Obersteinebach ist eine staatliche Einrichtung, die wichtige Personenstandsdaten wie Todesfälle erfasst und dokumentiert. Es ist somit eine erste Adresse für Einwohner in vielen Lebenssituationen.

Eine der zentralen Funktionen des Standesamts ist die Abwicklung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Aspekte der Ehe besprochen, sondern auch die Eheschließung selbst realisiert. Das Standesamt Obersteinebach bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an, von einfachen Zeremonien im Amt bis hin zu besonderen Orten innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Obersteinebach ist außerdem verantwortlich für die Erfassung von Geburten und Todesfällen. Jede Geburtsmeldung muss zeitnah registriert werden, wobei das Standesamt die Geburtsnachweise ausstellt. Ähnlich wird bei Todeseinträgen verfahren, bei denen das Standesamt die Todesbescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Sterbebuch vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Obersteinebach auch die hauptverantwortliche Institution, um staatliche Urkunden zu beantragen. Dazu zählen Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft wichtig für rechtliche Vorgänge wie Erbschaftsangelegenheiten oder andere offizielle Dokumente.

Zusätzlich zu diesen Hauptaufgaben bietet das Standesamt auch Angebote wie die Registrierung von Lebenspartnerschaften an. Solche Änderungen sind bedeutend, um die persönlichen und juristischen Informationen der Bürger zu pflegen.

Schließlich spielt das Standesamt Obersteinebach eine Schlüsselrolle bei der Speicherung und Pflege von Personenstandsregistern, die bedeutende historische und gesetzliche Relevanz für die Stadt und ihre Bürger haben. Die genaue Dokumentation und verlässliche Bewahrung dieser Register trägt zur Rechtssicherheit bei.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Obersteinebach beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Obersteinebach persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Obersteinebach können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Obersteinebach einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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