Standesamt für Peffingen
Das Standesamt Peffingen ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Peffingen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Peffingen
Peffingen ist eine kleine Ortsgemeinde in der Eifel, gelegen im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz. Eingebettet in eine malerische Landschaft, ist Peffingen Teil der Verbandsgemeinde Südeifel. Diese Region zeichnet sich durch ihre idyllischen Hügellandschaften, ausgedehnten Wälder und zahlreichen Wanderwege aus, die Naturliebhabern und Erholungssuchenden vielfältige Freizeitmöglichkeiten bieten. Der Ort selbst hat eine lange Geschichte, die bis in die Römerzeit zurückreicht, was durch verschiedene archäologische Funde belegt ist. Heute herrscht ein starkes Gemeinschaftsgefühl, und traditionelle Feste sowie Brauchtumspflege haben hier einen hohen Stellenwert. In Peffingen finden Besucher und Bewohner eine ruhige, ländliche Atmosphäre kombiniert mit der herzlichen Gastfreundschaft der Eifeler Bevölkerung.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
212 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Peffingen
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Peffingen
Standesamt Verbandsgemeinde Südeifel
Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg
E-Mail: standesamt@vg-suedeifel.de
Telefon: 06564 690
Fax:
Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Web: vg-suedeifel.de/
Personenstandsurkunden vom Standesamt Peffingen
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Peffingen benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:
Hauptaufgaben des Standesamts Peffingen
Das Standesamt Peffingen ist eine Amtsstelle, die grundlegende Personenstandsdaten wie Eheschließungen dokumentiert und beurkundet. Es ist somit eine hauptverantwortliche Stelle für die Bevölkerung in zahlreichen Situationen.
Eine der wesentlichen Aufgaben des Standesamts ist die Abwicklung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die juristischen Details der Ehe besprochen, sondern auch die Zeremonie selbst durchgeführt. Das Standesamt Peffingen bietet hierfür diverse Varianten an, von standardisierten Eheschließungen im Amt bis hin zu einzigartigen Stätten innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Peffingen ist zusätzlich verantwortlich für die Erfassung von Todesfällen und Geburten. Jede Kindsgeburt muss binnen einer vorgegebenen Zeitspanne dokumentiert werden, wobei das Standesamt die Geburtsdokumente ausstellt. Ähnlich wird bei Todesfällen verfahren, bei denen das Standesamt die Todesbescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Ablebensregister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Peffingen auch die erste Anlaufstelle, um Personenstandsurkunden zu besorgen. Dazu zählen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft wichtig für rechtliche Vorgänge wie offizielle Verfahren oder andere offizielle Dokumente.
Zusätzlich zu diesen Kernfunktionen bietet das Standesamt auch Leistungen wie die Beurkundung von Adoptionen an. Solche Änderungen sind notwendig, um die rechtlichen Daten und persönlichen Informationen der Bürger zu pflegen.
Schließlich spielt das Standesamt Peffingen eine Schlüsselrolle bei der Archivierung und Pflege von Personenstandsregistern, die große historische und rechtliche Wichtigkeit für die Stadt und ihre Bürger haben. Die akribische Dokumentation und zuverlässige Speicherung dieser Register sichert den rechtlichen Schutz.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Peffingen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Peffingen beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Peffingen einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Peffingen beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Peffingen persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Peffingen können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Peffingen einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.