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Standesamt für Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)

Das Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)

Sankt Katharinen ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz. Gelegen in der landschaftlich reizvollen Region des Westerwaldes, besticht der Ort durch seine idyllische Umgebung und vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Die Gemeinde gehört der Verbandsgemeinde Linz am Rhein an und ist vor allem für ihre gut erhaltene Natur, Wanderwege und traditionsreiche Feste bekannt. Mit einer Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht, enthält Sankt Katharinen historische Bauten und Sehenswürdigkeiten, die das kulturelle Erbe der Region widerspiegeln. Schulen, Kindergärten sowie ein reges Vereinsleben tragen zur hohen Lebensqualität bei und machen Sankt Katharinen zu einer attraktiven Wohngegend sowohl für Familien als auch für Naturliebhaber.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein
Am Schoppbüchel 5
53545 Linz am Rhein

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Kreis
Neuwied

Einwohner
6412 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)

Standesamt Community association Linz am Rhein – Bürgeramt
Am Schoppbüchel 5
53545 Linz am Rhein

E-Mail: standesamt@vg-linz.de
Telefon: 02644 56010
Fax:

Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: vg-linz.de/

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Verantwortlichkeiten des Standesamts Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)

Das Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) ist eine staatliche Einrichtung, die grundlegende Personenstandsdaten wie Eheschließungen aufzeichnet und verwaltet. Es ist somit eine erste Adresse für die Bevölkerung in diversen Angelegenheiten.

Eine der Kernaufgaben des Standesamts ist die Realisierung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die juristischen Details der Ehe besprochen, sondern auch die Trauung selbst gestaltet. Das Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an, von klassischen Trauungen im Amt bis hin zu einzigartigen Stätten innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) ist zusätzlich verantwortlich für die Registrierung von Todesfällen und Geburten. Jede Neugeburt muss innerhalb vorgeschriebener Termine angemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsurkunden ausstellt. Ähnlich wird bei Todesfällen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbeurkunden ausstellt und die Eintragungen im Ablebensregister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) auch die wichtigste Kontaktstelle, um staatliche Urkunden zu beantragen. Dazu zählen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft erforderlich für rechtliche Vorgänge wie Erbschaftsangelegenheiten oder weitere offizielle Papiere.

Zusätzlich zu diesen Basisaufgaben bietet das Standesamt auch Services wie die Durchführung von Namensänderungen an. Solche Änderungen sind notwendig, um die rechtlichen und persönlichen Daten der Bürger zu pflegen.

Schließlich spielt das Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) eine wichtige Rolle bei der Erfassung und Instandhaltung von Personenstandsregistern, die historische und rechtliche Bedeutung für die Stadt und ihre Bürger haben. Die genaue Dokumentation und verlässliche Bewahrung dieser Register trägt zur Rechtssicherheit bei.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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