Standesamt für Wiesbaum
Das Standesamt Wiesbaum ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Wiesbaum spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Wiesbaum
Wiesbaum ist eine kleine, malerische Ortsgemeinde im Landkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz. Geprägt von der idyllischen Landschaft der Eifel, bietet Wiesbaum beeindruckende Naturerlebnisse und eine ruhige ländliche Atmosphäre. Die Region ist bekannt für ihre geologischen Besonderheiten, darunter vulkanische Formationen und Mineralvorkommen, die Wanderer und Geologie-Enthusiasten gleichermaßen anziehen. Wiesbaum gehört zur Verbandsgemeinde Gerolstein und verbindet traditionelle Dorfgemeinschaften mit moderner Infrastruktur. Die historische Architektur, darunter einige gut erhaltene Fachwerkhäuser, sowie das kulturelle Ortsleben, spiegeln die tiefe Verwurzelung in der regionalen Geschichte wider. Durch seine Lage in der Vulkaneifel ist Wiesbaum auch ein idealer Ausgangspunkt für Ausflüge in die umliegenden Naturparks und zu den berühmten Maaren der Eifel.
Anschrift des Verwaltungssitzes
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Kreis
Vulkaneifel
Einwohner
655 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Wiesbaum
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Wiesbaum
Standesamt Verbandsgemeinde Gerolstein
Kyllweg 1
54568 Gerolstein
E-Mail: standesamt@gerolstein.de
Telefon: 06591 130
Fax:
Montag: 08:00 – 12:30, 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:30, 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:30, 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:30, 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Web: gerolstein.de/
Personenstandsurkunden vom Standesamt Wiesbaum
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Wiesbaum benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:
Aufgaben des Standesamts Wiesbaum
Das Standesamt Wiesbaum ist eine staatliche Einrichtung, die wesentliche Personenstandsdaten wie Geburten registriert und verifiziert. Es ist somit eine wichtige Anlaufstelle für Einwohner in vielen Lebenssituationen.
Eine der wesentlichen Aufgaben des Standesamts ist die Realisierung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die juristischen Details der Ehe geklärt, sondern auch die Heirat selbst organisiert. Das Standesamt Wiesbaum bietet hierfür diverse Varianten an, von einfachen Zeremonien im Amt bis hin zu reizvollen Locations innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Wiesbaum ist zusätzlich verantwortlich für die Eintragung von Neugeborenen und Verstorbenen. Jede Geburtsmeldung muss innerhalb vorgeschriebener Termine registriert werden, wobei das Standesamt die Geburtsnachweise ausstellt. Ähnlich wird bei Versterben verfahren, bei denen das Standesamt die Todesbescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Verstorbenenregister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Wiesbaum auch die erste Anlaufstelle, um offizielle Urkunden zu beantragen. Dazu zählen Dokumente für Geburt, Eheschließung und Ableben. Diese Dokumente sind oft unentbehrlich für rechtliche Vorgänge wie gesetzliche Prozesse oder weitere amtliche Bescheinigungen.
Zusätzlich zu diesen Kernfunktionen bietet das Standesamt auch Angebote wie die Registrierung von Lebenspartnerschaften an. Solche Änderungen sind zentral, um die persönlichen und rechtlichen Daten der Bürger auf dem neuesten Stand zu halten.
Schließlich spielt das Standesamt Wiesbaum eine bedeutende Funktion bei der Dokumentation und Wartung von Personenstandsregistern, die hohen historischen und juristischen Wert für die Stadt und ihre Bürger haben. Die akribische Dokumentation und verlässliche Bewahrung dieser Register sichert den rechtlichen Schutz.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Wiesbaum
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Wiesbaum beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Wiesbaum einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Wiesbaum beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Wiesbaum persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Wiesbaum können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Wiesbaum einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.