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Standesamt für Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska

Das Standesamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska

Doberschau-Gaußig, auf Sorbisch Dobruša-Huska, ist eine reizvolle Gemeinde im Landkreis Bautzen im Freistaat Sachsen. Die Ortschaft liegt in der Oberlausitz, einer geschichtsreichen Kulturregion, und erstreckt sich über eine Fläche von etwa 53 Quadratkilometern. Geprägt von einer idyllischen Landschaft, bietet Doberschau-Gaußig sowohl sanfte Hügel als auch dichte Wälder, die zu erholsamen Spaziergängen und Wanderungen einladen. Die Gemeinde zählt rund 3.500 Einwohner und ist besonders bekannt für ihre gut erhaltenen Denkmäler, traditionell sorbische Umgebindehäuser und die malerische Gaußiger Parkanlage, die als eine der ältesten barocken Landschaftsparks in Sachsen gilt. Kulturell bereichert wird der Ort durch die Pflege sorbischer Bräuche und Traditionen, darunter das Osterreiten und sorbische Trachtenfeste. Verkehrstechnisch gut angebunden, ist Doberschau-Gaußig ein harmonischer Ort, der sowohl Touristen als auch seinen Bewohnern eine hohe Lebensqualität bietet.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Gemeinde Doberschau-Gaußig
Hauptstraße 13
02692 Gnaschwitz

Bundesland
Sachsen

Kreis
Bautzen

Einwohner
4201 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska

Standesamt Großpostwitz/O.L.
Gemeindeplatz 3
02692 Großpostwitz/O.L.

E-Mail: standesamt@grosspostwitz.de
Telefon: (03 59 38) 5 88-0
Fax: (03 59 38) 5 88 50







Web: doberschau-gaussig.de

Personenstandsurkunden vom Standesamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Funktionen des Standesamts Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska

Das Standesamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska ist eine öffentliche Einrichtung, die wesentliche Personenstandsdaten wie Lebensereignisse beurkundet und registriert. Es ist somit eine erste Adresse für Bürgerinnen und Bürger in zahlreichen Situationen.

Eine der zentralen Funktionen des Standesamts ist die Abwicklung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ehe besprochen, sondern auch die Zeremonie selbst ausgerichtet. Das Standesamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an, von standardisierten Eheschließungen im Amt bis hin zu besonderen Orten innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska ist ebenso verantwortlich für die Registrierung von Lebensanfängen und Lebensenden. Jede Kindsgeburt muss zeitnah erfasst werden, wobei das Standesamt die Geburtsdokumente ausstellt. Ähnlich wird bei Todeseinträgen verfahren, bei denen das Standesamt die Todesbescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Ablebensregister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska auch die erste Anlaufstelle, um staatliche Urkunden zu beantragen. Dazu zählen Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft unentbehrlich für rechtliche Vorgänge wie offizielle Verfahren oder andere offizielle Dokumente.

Zusätzlich zu diesen Grundfunktionen bietet das Standesamt auch Angebote wie die Registrierung von Lebenspartnerschaften an. Solche Änderungen sind erforderlich, um die rechtlichen Daten und persönlichen Informationen der Bürger zu aktualisieren.

Schließlich spielt das Standesamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska eine entscheidende Rolle bei der Aufbewahrung und Verwaltung von Personenstandsregistern, die hohen historischen und juristischen Wert für die Stadt und ihre Bürger haben. Die genaue Dokumentation und sichere Verwaltung dieser Register garantiert die Zugänglichkeit persönlicher Informationen.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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