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Standesamt für Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy

Das Standesamt Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy

Großpostwitz/Oberlausitz, sorbisch Budestecy, ist eine idyllische Gemeinde im Landkreis Bautzen in Sachsen. Diese malerische Ortschaft ist im ostsächsischen Teil der Oberlausitz gelegen und bekannt für ihre kulturelle und historische Vielfalt. Großpostwitz selbst besteht aus verschiedenen Ortsteilen, die jeweils ihren eigenen Charme und Charakter haben. Die Region ist geprägt durch die traditionelle Bautzener Landschaft mit sanften Hügeln, Feldern und Wäldern, ideal für Natur- und Wanderliebhaber.

Besonders hervorzuheben ist die zweisprachige Kultur der Gemeinde – hier wird neben Deutsch auch Sorbisch gesprochen, eine westslawische Sprache, die in der Oberlausitz beheimatet ist. Die Ortschaft pflegt und zelebriert diese kulturelle Vielfalt mit verschiedenen traditionellen Festen und Veranstaltungen, die tiefe Einblicke in sorbisches Brauchtum gewähren.

Eine historische Sehenswürdigkeit ist die denkmalgeschützte evangelische Kirche in Großpostwitz, die mit ihrer Architektur und Geschichte beeindruckt. Darüber hinaus bietet die Umgebung zahlreiche Freizeitmöglichkeiten, wie Radwege und Wanderpfade, die zu Erkundungen der schönen Lausitzer Natur einladen.

Großpostwitz/Oberlausitz ist nicht nur ein Ort der kulturellen Begegnung, sondern auch des naturnahen Lebens, ein perfekter Rückzugsort weg von städtischer Hektik, eingebettet in ein reiches historisches Erbe und traditionelles Leben.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Verwaltungsgemeinschaft Großpostwitz/Oberlausitz
Bahnhofstraße 2
02692 Großpostwitz/Oberlausitz

Bundesland
Sachsen

Kreis
Bautzen

Einwohner
2715 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy

Standesamt Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy
Bahnhofstraße 2
02692 Großpostwitz/Oberlausitz

E-Mail: standesamt@grosspostwitz-o-l.de
Telefon: Großpostwitz/O.L.
Fax:







Web: grosspostwitz-o-l.de

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Hauptaufgaben des Standesamts Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy

Das Standesamt Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy ist eine Amtsstelle, die wesentliche Personenstandsdaten wie Todesfälle aufzeichnet und verwaltet. Es ist somit eine zentrale Institution für Personen in verschiedenen Lebenslagen.

Eine der Hauptaufgaben des Standesamts ist die Verwaltung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ehe abgehandelt, sondern auch die Eheschließung selbst organisiert. Das Standesamt Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy bietet hierfür viele Alternativen an, von einfachen Zeremonien im Amt bis hin zu reizvollen Locations innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy ist außerdem verantwortlich für die Dokumentation von Geburts- und Sterbefällen. Jede Geburtsmeldung muss innerhalb einer festgelegten Frist registriert werden, wobei das Standesamt die Geburtszeugnisse ausstellt. Ähnlich wird bei Todesfällen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbeurkunden ausstellt und die Eintragungen im Todesregister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy auch die hauptverantwortliche Institution, um staatliche Urkunden zu anfordern. Dazu zählen Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft erforderlich für rechtliche Vorgänge wie die Beantragung von Pässen oder sonstige offizielle Unterlagen.

Zusätzlich zu diesen zentralen Dienstleistungen bietet das Standesamt auch Services wie die Durchführung von Namensänderungen an. Solche Änderungen sind erforderlich, um die rechtlichen und persönlichen Daten der Bürger zu aktualisieren.

Schließlich spielt das Standesamt Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy eine zentrale Rolle bei der Speicherung und Pflege von Personenstandsregistern, die hohen historischen und juristischen Wert für die Stadt und ihre Bürger haben. Die akribische Dokumentation und verlässliche Bewahrung dieser Register sichert den rechtlichen Schutz.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Großpostwitz/Oberlausitz / Budestecy einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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