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Standesamt für Königswartha / Rakecy

Das Standesamt Königswartha / Rakecy ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Königswartha / Rakecy spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Königswartha / Rakecy

Königswartha, sorbisch Rakecy, ist eine idyllische Gemeinde im Landkreis Bautzen im Freistaat Sachsen. Geprägt von seiner Lage in der Oberlausitz, etwa 20 Kilometer nördlich von Bautzen, bietet der Ort eine harmonische Mischung aus Natur, Kultur und historischer Architektur. Königswartha ist von ausgedehnten Wäldern, Teichen und Feldern umgeben, was es zu einem idealen Ort für Naturliebhaber macht. Besonders bekannt ist die Region für die Teichwirtschaft, die eine lange Tradition hat und das Landschaftsbild prägt.

Die Gemeinde ist auch ein kultureller Dreh- und Angelpunkt der sorbischen Minderheit, was sich in der Zweisprachigkeit und zahlreichen traditionellen Veranstaltungen widerspiegelt. Historisch bedeutend ist das Schloss Königswartha, ein barockes Bauwerk aus dem 17. Jahrhundert, sowie die evangelische Kirche St. Martin aus dem 15. Jahrhundert. Mit ihrer gut erhaltenen Bausubstanz laden diese Sehenswürdigkeiten zu einem Streifzug durch die Geschichte ein.

Dank einer gut entwickelten Infrastruktur sind die Städte Bautzen und Dresden leicht erreichbar, was Königswartha zu einem attraktiven Wohnort für Pendler macht. Der Ort begeistert durch eine hohe Lebensqualität und ein starkes Gemeinschaftsgefühl, was durch zahlreiche Vereine und lokale Feste unterstützt wird.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Gemeinde Königswartha
Bahnhofstraße 4
02699 Königswartha

Bundesland
Sachsen

Kreis
Bautzen

Einwohner
3454 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Königswartha / Rakecy

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Königswartha / Rakecy

Standesamt Gemeindeverwaltung Königswartha/Rakecy
Bahnhofstraße 4
02699 Königswartha

E-Mail: info@koenigswartha.de
Telefon: 035931 2390
Fax: (03 59 31) 2 39 19

Montag: 9:00 – 11:30, 13:30 – 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 11:30, 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 9:00 – 11:30, 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: koenigswartha.de

Personenstandsurkunden vom Standesamt Königswartha / Rakecy

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Königswartha / Rakecy benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Funktionen des Standesamts Königswartha / Rakecy

Das Standesamt Königswartha / Rakecy ist eine öffentliche Einrichtung, die wichtige Personenstandsdaten wie Geburten dokumentiert und beurkundet. Es ist somit eine wichtige Anlaufstelle für Personen in verschiedenen Lebenslagen.

Eine der zentralen Funktionen des Standesamts ist die Durchführung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Aspekte der Ehe geklärt, sondern auch die Eheschließung selbst gestaltet. Das Standesamt Königswartha / Rakecy bietet hierfür diverse Varianten an, von einfachen Zeremonien im Amt bis hin zu besonderen Orten innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Königswartha / Rakecy ist ebenso verantwortlich für die Dokumentation von Neugeborenen und Verstorbenen. Jede Geburtsmeldung muss innerhalb vorgeschriebener Termine angemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsurkunden ausstellt. Ähnlich wird bei Todeseinträgen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbeurkunden ausstellt und die Eintragungen im Verstorbenenregister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Königswartha / Rakecy auch die erste Anlaufstelle, um staatliche Urkunden zu erhalten. Dazu zählen Urkunden über Geburt, Heirat und Tod. Diese Dokumente sind oft wichtig für rechtliche Vorgänge wie Erbschaftsangelegenheiten oder andere offizielle Dokumente.

Zusätzlich zu diesen Grundfunktionen bietet das Standesamt auch Angebote wie die Registrierung von Lebenspartnerschaften an. Solche Änderungen sind notwendig, um die persönlichen Angaben und rechtlichen Details der Bürger auf dem neuesten Stand zu halten.

Schließlich spielt das Standesamt Königswartha / Rakecy eine wichtige Rolle bei der Dokumentation und Wartung von Personenstandsregistern, die große historische und rechtliche Wichtigkeit für die Stadt und ihre Bürger haben. Die sorgfältige Aufzeichnung und zuverlässige Speicherung dieser Register gewährleistet den Zugriff auf wichtige persönliche Daten.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Königswartha / Rakecy beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Königswartha / Rakecy persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Königswartha / Rakecy können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Königswartha / Rakecy einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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