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Standesamt für Rabenkirchen-Faulück

Das Standesamt Rabenkirchen-Faulück ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Rabenkirchen-Faulück spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Rabenkirchen-Faulück

Rabenkirchen-Faulück ist eine idyllische Gemeinde in Schleswig-Holstein, gelegen im Kreis Schleswig-Flensburg. Sie erstreckt sich über eine weitläufige Landschaft, geprägt von Feldern, Wiesen und Wanderwegen, die zu Erkundungen in der Natur einladen. Die Gemeinde vereint die beiden Ortsteile Rabenkirchen und Faulück, die jeweils ihren eigenen charmanten Charakter bewahrt haben. Historisch und kulturell bietet Rabenkirchen-Faulück Einblicke in die Region Angeln, bekannt für ihre traditionsreiche Geschichte und beeinflusst von landwirtschaftlichen Aktivitäten. Besonders markant ist die romanische Backsteinkirche aus dem 12. Jahrhundert, die als Wahrzeichen dient. Die Nähe zur Schlei, einem Ostseefjord, macht den Ort zudem attraktiv für Wassersportler und Erholungssuchende, die das maritime Flair genießen möchten. Trotz der beschaulichen Größe verfügt Rabenkirchen-Faulück über eine gut ausgebaute Infrastruktur und ein reges Gemeindeleben, das durch Vereine und Veranstaltungen bereichert wird. Kurzum, Rabenkirchen-Faulück ist ein reizvolles Ziel für Naturfreunde und alle, die den Charme des ländlichen Norddeutschlands erleben möchten.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Amt Kappeln-Land
Reeperbahn 2
24376 Kappeln

Bundesland
Schleswig-Holstein

Kreis

Einwohner
659 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Rabenkirchen-Faulück

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Rabenkirchen-Faulück

Standesamt Stadt Kappeln
Reeperbahn 2
24376 Kappeln

E-Mail: standesamt@kappeln.de
Telefon: 04642 1830
Fax:

Montag: 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:30, 14:00 – 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: kappeln.de/

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rabenkirchen-Faulück

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Rabenkirchen-Faulück benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Aufgaben des Standesamts Rabenkirchen-Faulück

Das Standesamt Rabenkirchen-Faulück ist eine Behörde, die zentrale Personenstandsdaten wie Lebensereignisse erfasst und dokumentiert. Es ist somit eine erste Adresse für Personen in unterschiedlichsten Lebensphasen.

Eine der wesentlichen Aufgaben des Standesamts ist die Durchführung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ehe dargelegt, sondern auch die Heirat selbst organisiert. Das Standesamt Rabenkirchen-Faulück bietet hierfür viele Alternativen an, von gewöhnlichen Trauungszeremonien im Amt bis hin zu speziellen Plätzen innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Rabenkirchen-Faulück ist weiterhin verantwortlich für die Aufzeichnung von Lebensanfängen und Lebensenden. Jede Entbindung muss in einer bestimmten Zeit gemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtszeugnisse ausstellt. Ähnlich wird bei Todesfällen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbenachweise ausstellt und die Eintragungen im Todesregister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Rabenkirchen-Faulück auch die zentrale Anlaufstelle, um amtliche Bescheinigungen zu beantragen. Dazu zählen Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft essentiell für rechtliche Vorgänge wie Eheschließungen im Ausland oder andere behördliche Unterlagen.

Zusätzlich zu diesen Grundfunktionen bietet das Standesamt auch Angebote wie die Registrierung von Lebenspartnerschaften an. Solche Änderungen sind erforderlich, um die rechtlichen und persönlichen Daten der Bürger auf dem neuesten Stand zu halten.

Schließlich spielt das Standesamt Rabenkirchen-Faulück eine entscheidende Rolle bei der Speicherung und Pflege von Personenstandsregistern, die historische und rechtliche Bedeutung für die Stadt und ihre Bürger haben. Die genaue Dokumentation und gewissenhafte Lagerung dieser Register trägt zur Rechtssicherheit bei.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Rabenkirchen-Faulück beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Rabenkirchen-Faulück persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Rabenkirchen-Faulück können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Rabenkirchen-Faulück einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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