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Standesamt für Wakendorf II

Das Standesamt Wakendorf II ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.

Das Standesamt Wakendorf II spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Wakendorf II

Wakendorf II ist eine idyllische Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein, Deutschland. Mit einer ländlichen Charakteristik bietet Wakendorf II eine ruhige und naturnahe Umgebung, die sowohl Einheimische als auch Besucher schätzen. Eingebettet in eine malerische Landschaft, die von Feldern, Wäldern und Wiesen geprägt ist, bietet der Ort vielfältige Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten wie Wandern und Radfahren. Historisch gesehen ist Wakendorf II interessant, da die Region bereits seit Jahrhunderten besiedelt ist und Spuren ihrer Vergangenheit bis heute sichtbar sind. Trotz ihrer beschaulichen Größe verfügt die Gemeinde über eine gut ausgebaute Infrastruktur und eine enge Gemeinschaft, die das Dorfleben prägt. Die Nähe zu größeren Städten wie Hamburg und Lübeck macht Wakendorf II zudem zu einem attraktiven Wohnort für Pendler, die die Kombination von ruhigem Landleben und urbaner Nähe zu schätzen wissen.

Anschrift des Verwaltungssitzes

Amt Kisdorf
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Bundesland
Schleswig-Holstein

Kreis

Einwohner
1405 (31. Dez. 2022)

Zuständiges Standesamt für Wakendorf II

Anschrift des Standesamts
– zuständig für Wakendorf II

Standesamt Amtsverwaltung Kisdorf
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf

E-Mail: standesamt@amt-kisdorf.de
Telefon: 04191 95060
Fax:

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Web: amt-kisdorf.de/

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wakendorf II

Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Wakendorf II benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:

Aufgaben des Standesamts Wakendorf II

Das Standesamt Wakendorf II ist eine staatliche Einrichtung, die wichtige Personenstandsdaten wie Eheschließungen aufzeichnet und verwaltet. Es ist somit eine erste Adresse für Bürgerinnen und Bürger in vielen Lebenssituationen.

Eine der wesentlichen Aufgaben des Standesamts ist die Realisierung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die juristischen Details der Ehe geklärt, sondern auch die Feier selbst ausgerichtet. Das Standesamt Wakendorf II bietet hierfür unterschiedliche Möglichkeiten an, von traditionellen Heiraten im Amt bis hin zu außergewöhnlichen Lokalitäten innerhalb der Stadt.

Das Standesamt in Wakendorf II ist zusätzlich verantwortlich für die Eintragung von Neugeborenen und Verstorbenen. Jede Geburt muss binnen einer vorgegebenen Zeitspanne angemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsnachweise ausstellt. Ähnlich wird bei Ableben verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbebescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Sterberegister vornimmt.

Für viele Bürger ist das Standesamt Wakendorf II auch die zentrale Anlaufstelle, um staatliche Urkunden zu erhalten. Dazu zählen Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft erforderlich für rechtliche Vorgänge wie Eheschließungen im Ausland oder weitere amtliche Bescheinigungen.

Zusätzlich zu diesen Grundfunktionen bietet das Standesamt auch Optionen wie die Dokumentation von Staatsangehörigkeitsänderungen an. Solche Änderungen sind zentral, um die persönlichen und juristischen Informationen der Bürger zu pflegen.

Schließlich spielt das Standesamt Wakendorf II eine zentrale Rolle bei der Speicherung und Pflege von Personenstandsregistern, die bedeutende historische und gesetzliche Relevanz für die Stadt und ihre Bürger haben. Die akribische Dokumentation und verlässliche Bewahrung dieser Register garantiert die Zugänglichkeit persönlicher Informationen.

Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?

Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.

Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Wakendorf II beantragen?

Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Wakendorf II persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?

Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.

Beim Standesamt Wakendorf II können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.

Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Wakendorf II einsehen oder beantragen?

Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.

Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.

Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.

Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.

Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?

Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.

Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?

Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.

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Wissenswertes zur Geburtsurkunde (Video)