Standesamt für Herrenhof
Das Standesamt Herrenhof ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Herrenhof spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Herrenhof
Herrenhof ist eine kleine Gemeinde im thüringischen Landkreis Gotha, die sich durch ihre idyllische Lage und historische Bedeutung auszeichnet. Umgeben von malerischen Wäldern und Feldern, bietet der Ort eine ruhige und naturnahe Umgebung. Historisch wird Herrenhof erstmals 1307 urkundlich erwähnt und besitzt einige interessante Sehenswürdigkeiten, darunter die St.-Johannis-Kirche aus dem 18. Jahrhundert. Die lokale Wirtschaft ist überwiegend landwirtschaftlich geprägt, doch auch der Tourismus spielt aufgrund der attraktiven Landschaft und der Nähe zum Thüringer Wald eine wichtige Rolle. Gemeinschaftsveranstaltungen und traditionelle Feste prägen das soziale Leben der rund 300 Einwohner und sorgen für ein starkes Gemeinschaftsgefühl in der kleinen, aber charmanten Gemeinde.
Anschrift des Verwaltungssitzes
EG Georgenthal
Tambacher Straße 2
99887 Georgenthal
Bundesland
Thüringen
Kreis
Einwohner
726 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Herrenhof
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Herrenhof
Standesamt Landgemeinde Georgenthal / Außenstelle „Einwohnermeldeamt“
OT Schönau v.d. Walde
Ortss traße 10
E-Mail: standesamt@georgenthal.de
Telefon: 036253 32611
Fax:
Montag: 9:00 – 11:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 11:00, 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 9:00 – 11:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 11:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Web: georgenthal.de/
Personenstandsurkunden vom Standesamt Herrenhof
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Herrenhof benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:
Tätigkeiten des Standesamts Herrenhof
Das Standesamt Herrenhof ist eine staatliche Einrichtung, die grundlegende Personenstandsdaten wie Geburten registriert und verifiziert. Es ist somit eine erste Adresse für Einwohner in zahlreichen Situationen.
Eine der wesentlichen Aufgaben des Standesamts ist die Realisierung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ehe bearbeitet, sondern auch die Eheschließung selbst durchgeführt. Das Standesamt Herrenhof bietet hierfür unterschiedliche Möglichkeiten an, von klassischen Trauungen im Amt bis hin zu reizvollen Locations innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Herrenhof ist außerdem verantwortlich für die Eintragung von Todesfällen und Geburten. Jede Geburt muss innerhalb einer festgelegten Frist dokumentiert werden, wobei das Standesamt die Geburtsurkunden ausstellt. Ähnlich wird bei Versterben verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbenachweise ausstellt und die Eintragungen im Ablebensregister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Herrenhof auch die erste Adresse, um amtliche Bescheinigungen zu beantragen. Dazu zählen Urkunden über Geburt, Heirat und Tod. Diese Dokumente sind oft erforderlich für rechtliche Vorgänge wie die Beantragung von Pässen oder andere offizielle Dokumente.
Zusätzlich zu diesen Kernfunktionen bietet das Standesamt auch Dienstleistungen wie die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen an. Solche Änderungen sind notwendig, um die persönlichen Angaben und rechtlichen Details der Bürger aktuell zu halten.
Schließlich spielt das Standesamt Herrenhof eine wichtige Rolle bei der Speicherung und Pflege von Personenstandsregistern, die historische und rechtliche Bedeutung für die Stadt und ihre Bürger haben. Die sorgfältige Aufzeichnung und sichere Aufbewahrung dieser Register garantiert die Zugänglichkeit persönlicher Informationen.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Herrenhof
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Herrenhof beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Herrenhof einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Herrenhof beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Herrenhof persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Herrenhof können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Herrenhof einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.