Standesamt für Oberstadt
Das Standesamt Oberstadt ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Oberstadt spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Oberstadt
Oberstadt ist eine kleine Gemeinde im thüringischen Landkreis Hildburghausen und bietet einen Einblick in das idyllische Leben in ländlichem Deutschland. Der Ort liegt malerisch eingebettet in die hügelige Landschaft des Thüringer Waldes und besticht durch seine charmante, traditionelle Architektur. Mit einer Einwohnerzahl im niedrigen dreistelligen Bereich bewahrt Oberstadt eine ruhige, dörfliche Atmosphäre. Landwirtschaftliche Betriebe prägen die Umgebung, während das historische Ortsbild von gepflegten Fachwerkhäusern und einer intimen Dorfkirche dominiert wird. Dieser malerische Ort lädt zum Wandern und Entschleunigen ein und ermöglicht Einblicke in die thüringische Kultur und Geschichte. Oberstadt vereint in besonderer Weise die Ruhe des Landlebens mit der Nähe zu größeren Städten wie Hildburghausen, welches kulturelle und wirtschaftliche Impulse bietet.
Anschrift des Verwaltungssitzes
VG Feldstein
Markt 1
98660 Themar
Bundesland
Thüringen
Kreis
Hildburghausen
Einwohner
329 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Oberstadt
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Oberstadt
Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
Markt 1
98660 Themar
E-Mail: standesamt@verwaltungsgemeinschaft-feldstein.de
Telefon: 036873 6880
Fax:
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 – 12:00, 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberstadt
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Oberstadt benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:
Aufgaben des Standesamts Oberstadt
Das Standesamt Oberstadt ist eine öffentliche Institution, die essentielle Personenstandsdaten wie Geburten dokumentiert und beurkundet. Es ist somit eine zentrale Anlaufstelle für Einwohner in diversen Angelegenheiten.
Eine der primären Verantwortlichkeiten des Standesamts ist die Organisation von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die juristischen Details der Ehe abgehandelt, sondern auch die Heirat selbst organisiert. Das Standesamt Oberstadt bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an, von standardisierten Eheschließungen im Amt bis hin zu außergewöhnlichen Lokalitäten innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Oberstadt ist ebenso verantwortlich für die Eintragung von Geburten und Todesfällen. Jede Kindsgeburt muss in einer bestimmten Zeit dokumentiert werden, wobei das Standesamt die Geburtsbescheinigungen ausstellt. Ähnlich wird bei Sterbefällen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbeurkunden ausstellt und die Eintragungen im Sterbebuch vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Oberstadt auch die zentrale Anlaufstelle, um amtliche Bescheinigungen zu besorgen. Dazu zählen Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft unentbehrlich für rechtliche Vorgänge wie gesetzliche Prozesse oder andere offizielle Dokumente.
Zusätzlich zu diesen Basisaufgaben bietet das Standesamt auch Dienstleistungen wie die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen an. Solche Änderungen sind bedeutend, um die rechtlichen Daten und persönlichen Informationen der Bürger fortlaufend zu erneuern.
Schließlich spielt das Standesamt Oberstadt eine wichtige Rolle bei der Erfassung und Instandhaltung von Personenstandsregistern, die bedeutende historische und gesetzliche Relevanz für die Stadt und ihre Bürger haben. Die detailgenaue Archivierung und verlässliche Bewahrung dieser Register trägt zur Rechtssicherheit bei.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Oberstadt
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Oberstadt beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberstadt einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Oberstadt beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Oberstadt persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Oberstadt können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberstadt einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.