Standesamt für Oppershausen
Das Standesamt Oppershausen ist die zentrale Anlaufstelle für alle standesamtlichen Angelegenheiten in der Region.
Das Standesamt Oppershausen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Personenstandsrecht und ist verantwortlich für die Führung der Personenstandsregister, in denen alle wichtigen Informationen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Oppershausen
Oppershausen ist ein malerisches Dorf in der thüringischen Region des Unstrut-Hainich-Kreises. Gelegen in der Nähe von Mühlhausen, besticht der Ort durch seine idyllische Lage und den traditionellen ländlichen Charme. Die Umgebung ist geprägt von sanften Hügeln und weitläufigen Feldern, die zu Wanderungen und Erholung in der Natur einladen. Besonders hervorzuheben ist die historische Architektur von Oppershausen, mit gut erhaltenen Fachwerkhäusern, die das Ortsbild prägen und Zeugnis einer langen Geschichte ablegen. Die Dorfgemeinschaft ist aktiv und pflegt zahlreiche Traditionen, die das kulturelle Leben bereichern. Zudem ist Oppershausen ein idealer Ausgangspunkt für Ausflüge ins nahegelegene Nationalpark Hainich, der zum UNESCO-Weltnaturerbe gehört und mit seiner beeindruckenden Flora und Fauna Besucher anzieht.
Anschrift des Verwaltungssitzes
EG Vogtei
Hanfsack 3
99986 Vogtei
Bundesland
Thüringen
Kreis
Unstrut-Hainich-Kreis
Einwohner
287 (31. Dez. 2022)
Zuständiges Standesamt für Oppershausen
Anschrift des Standesamts
– zuständig für Oppershausen
Standesamt Landgemeinde Vogtei
Hanfsack 3
99986 Vogtei
E-Mail: standesamt@gemeinde-vogtei.de
Telefon: 03601 75100
Fax:
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00, 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Web: gemeinde-vogtei.de/
Personenstandsurkunden vom Standesamt Oppershausen
Falls Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) vom Standesamt in Oppershausen benötigen, empfehlen wir Ihnen diese bei urkundenservice.online anzufordern:
Hauptaufgaben des Standesamts Oppershausen
Das Standesamt Oppershausen ist eine öffentliche Einrichtung, die grundlegende Personenstandsdaten wie Todesfälle beurkundet und registriert. Es ist somit eine erste Adresse für die Bevölkerung in verschiedenen Lebenslagen.
Eine der zentralen Funktionen des Standesamts ist die Realisierung von Eheschließungen. Hier werden nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ehe besprochen, sondern auch die Feier selbst gestaltet. Das Standesamt Oppershausen bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an, von traditionellen Heiraten im Amt bis hin zu außergewöhnlichen Lokalitäten innerhalb der Stadt.
Das Standesamt in Oppershausen ist außerdem verantwortlich für die Erfassung von Todesfällen und Geburten. Jede Neugeburt muss innerhalb einer festgelegten Frist gemeldet werden, wobei das Standesamt die Geburtsurkunden ausstellt. Ähnlich wird bei Sterbefällen verfahren, bei denen das Standesamt die Sterbebescheinigungen ausstellt und die Eintragungen im Verstorbenenregister vornimmt.
Für viele Bürger ist das Standesamt Oppershausen auch die erste Anlaufstelle, um offizielle Urkunden zu anfordern. Dazu zählen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Diese Dokumente sind oft erforderlich für rechtliche Vorgänge wie die Beantragung von Pässen oder andere offizielle Dokumente.
Zusätzlich zu diesen Kernfunktionen bietet das Standesamt auch Dienstleistungen wie die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen an. Solche Änderungen sind bedeutend, um die persönlichen Angaben und rechtlichen Details der Bürger zu pflegen.
Schließlich spielt das Standesamt Oppershausen eine wichtige Rolle bei der Aufbewahrung und Verwaltung von Personenstandsregistern, die große historische und rechtliche Wichtigkeit für die Stadt und ihre Bürger haben. Die akribische Dokumentation und sichere Aufbewahrung dieser Register trägt zur Rechtssicherheit bei.
FAQ: Informationen zu Geburtsurkunden und den Aufgaben vom Standesamt Oppershausen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Geburtsurkunden und weitere Personenstandsurkunden. Wir möchten Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für dieses wichtige Dokument im deutschen Personenstandsrecht zu bekommen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Oppershausen beantragen?
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Oppershausen einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Was ist eine Personenstandsurkunde und was steht darin?
Eine Personenstandsurkunde ist ein amtliches Dokument, das wichtige Lebensereignisse einer Person, wie Geburt, Heirat oder Tod, rechtlich dokumentiert. In einer solchen Urkunde sind je nach Art Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern oder Ehepartnern enthalten.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde beim Standesamt Oppershausen beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann beim Standesamt Oppershausen persönlich, schriftlich und vermutlich online beantragt werden. Sie müssen das Geburtsdatum, den Namen der betreffenden Person und Ihre Beziehung zu dieser Person angeben. Es ist auch üblich, eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Welche Informationen enthalten Geburtsurkunden?
Eine Geburtsurkunde enthält den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Je nach Form der Urkunde können auch die Religionszugehörigkeit und andere Details enthalten sein.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person bescheinigt. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister enthält detaillierte Informationen und alle Einträge, die zum Zeitpunkt der Geburt gemacht wurden, einschließlich Randvermerke über spätere Änderungen im Status der Person.
Beim Standesamt Oppershausen können Sie einfache Geburtsurkunden, als auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beantragen. Für Anmeldungen zur Eheschließungen müssen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorlegen.
Wer darf Personenstandsurkunden vom Standesamt Oppershausen einsehen oder beantragen?
Personenstandsurkunden dürfen von der betreffenden Person, ihren Eltern, ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie Erben angefordert werden. Andere Personen benötigen eine rechtliche Vollmacht oder ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Wie lange dauert es, bis ich eine Personenstandsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber normalerweise dauert es einige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Standesamtes und der Art der Anforderung.
Wie viel kostet eine Personenstandsurkunde?
Die Kosten für eine Personenstandsurkunde variieren je nach Bundesland. Bei urkundenservice.online zahlen Sie für eine Geburtsurkunde in der Regel zwischen 35 – 40 EUR, inklusive Bearbeitungskosten und Urkundengebühren.
Was sollte ich tun, wenn in meiner Geburtsurkunde falsche Informationen stehen?
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Geburtsurkunde feststellen, sollten Sie sich an das Standesamt wenden, das die Urkunde ausgestellt hat, um eine Berichtigung zu beantragen. Sie müssen in der Regel den Fehler nachweisen können, etwa durch Vorlage weiterer Dokumente.
Kann ich Geburtsurkunden auch von anderen Personen beantragen?
Ja, aber nur, wenn Sie zu der Person eine der oben genannten Beziehungen haben oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Dazu gehört in der Regel eine Vollmacht oder ein gerichtliches Dokument.
Welche Unterlagen benötige ich zur Eheschließung?
Für eine Eheschließung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei geschiedenen oder verwitweten Personen zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Partners. Auch eine Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt ist erforderlich, welche persönlich erfolgen muss.